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Betriebsübergang Betriebsräte!!

B
Brentan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in dem Unternehmen einer guten Freundin steht ein Betriebsübergang an. Das soll heissen das ihre Firma die in der Bildung Tätig ist und schon vor einigen Jahren von einer anderen aufgekauft wurde nun Komplett in die Neue Firma eingebunden wird. Bis jetzt hat Ihre Firma ihren Namen, ihre Unabhängige Geschäftsführung und auch ihren eigenen Betriebsrat gehabt. Nun wird Stück für Stück die Firma herüber zur neuen gezogen. Als erstes kommt der Name und dann soll es über die Verwaltung und so weiter fort gesetzt werden. Verkleinert wird wohl nichts da die Mutter für den Geschäftsbereich keine eigenen Abteilung hat.

Meine Frage ist nun was wird mit dem BR der Alten Firma passieren??

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Community-Antworten (2)

G
gallocampo

25.11.2010 um 08:49 Uhr

Moin Brentan!

Mit dem BR passiert gar nichts, wenn mit der betroffenen Firma auch nichts passiert.

Der BR ist der Betriebsrat des Betriebes (wie der Name schon sagt). Wenn die gekaufte Firma z.B. keine örtliche Zusammenlegung mit dem Käufer erfährt, dann bleibt der BR erhalten.

Aber so wie ich Dich verstehe, bleibt der eigentliche Betrieb unverändert so, wie er ist.

Vielleicht solltest Du mehr über die Bedingungen schreiben...

Gruß gallo

W
wahlvst

25.11.2010 um 09:36 Uhr

Hier ist zu unterscheiden zwischen Betriebsübergang, also "nur" neuer Eigentümer und Verschmelzung. Werden Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengefasst also verschmolzen, so nimmt der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs oder Betriebsteils das Übergangsmandat wahr.

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