Erstellt am 24.11.2010 um 23:49 Uhr von HermineZander
Generell ist das kein besonders guter Stil - wer keine Fehler macht, geht auch keine Risiken ein. Gegen welches Gesetz das verstoßen sollte, wüsste ich spontan allerdings nicht. Wenn im Tarifvertrag keine automatischen Gehaltssteigerungen vorgesehen sind, ist es an dem Arbeitnehmer schlüssig rüberzubringen, warum er denn mehr Gehalt zu kriegen hat.
Erstellt am 25.11.2010 um 07:36 Uhr von Ulrik
Es ist sogar vorgesehen, daß der Vorgesetzte, bzw. der Arbeitgeber sich Notizen über den jeweiligen Mitarbeiter macht.
Jeder MA hat das Recht, sich mindestens einmal im Jahr beim AG darüber zu informieren, wie sein Leistungsstand im Unternehmen ist und wie ihn der AG sieht. WIe soll ein AG hier Auskunft geben können, wenn er sich keine Notizen machen würde??
Ob es die feine englische ist, das bei Gehaltsverhandlungen rauszuholen, sei mal dahingestellt. Denn das Geld gibts für Arbeitsleistung, nicht für Benehmen oder nicht in der Kantine (mal ganz platt ausgedrückt).
Allerdings, wenn in der Arbeit Fehler gemacht werden, sollte eher Lösungsorientiert an der Behebung gearbeitet werden, oder eben, wenns gar nciht mehr geht, eine Versetzung kommen.
Erstellt am 25.11.2010 um 08:10 Uhr von gallocampo
Moin Rumpelstilzchen!
Wenn ein Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung haben will, die nichts mit dem Inflationsausgleich zu tun hat, sondern mit zusätzlichen Aufgaben, dann ist es für den Mitarbeitern prinzipiell möglich, diese zusätzlichen Aufgaben abzulehnen, wenn es dafür nicht auch mehr Geld gibt.
Das Leistungsprinzip sagt: Geld für Leistung.
Wenn es nur um den Inflationsausgleich geht, dann kommt eine nicht gewährte Gehaltserhöhung faktisch einer Lohnkürzung gleich.
Erstellt am 25.11.2010 um 08:21 Uhr von Lotte
all,
in der Schublade darf ein Vorgesetzter keine Daten über Mitarbeiter verwahren, in der Personalakte schon.
Rumpelstielzchen,
schau mal hier: https:www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb25/kap4_11.htm