Erstellt am 28.03.2006 um 11:14 Uhr von Homeland25
Natürlich ist das während der Arbeitszeit erlaubt! Und auch Wahlwerbung ist zulässig!
Erstellt am 28.03.2006 um 14:07 Uhr von filou
Uns wurde gesagt, die wer Stützunterschriften sammelt, muss mit seinem
Vorgesetzten absprechen, ob er sich ausstempeln muss, oder nicht.
Die Unterschriften werden zwar während der Arbeitszeit gesammelt,
aber ob die Zeit auf meinem Gleitzeitkonto weiterläuft, oder
ob ich ausstempeln muss, hängt davon ab, wie grosszügig mein
Vorgesetzer ist. Hab soeben eine Stunde gesammelt.