Sammeln von Stützunterschriften während der Arbeitszeit?
Hallo,
darf ich die Stützunterschriften für unsere Liste während der Arbeitszeit sammeln, oder gilt schon das Sammeln als Wahlwerbung? Darf mich mein AG dafür Abmahnen und wenn mit welcher Begründung?
Suse
Community-Antworten (2)
28.03.2006 um 13:14 Uhr
Natürlich ist das während der Arbeitszeit erlaubt! Und auch Wahlwerbung ist zulässig!
28.03.2006 um 16:07 Uhr
Uns wurde gesagt, die wer Stützunterschriften sammelt, muss mit seinem Vorgesetzten absprechen, ob er sich ausstempeln muss, oder nicht. Die Unterschriften werden zwar während der Arbeitszeit gesammelt, aber ob die Zeit auf meinem Gleitzeitkonto weiterläuft, oder ob ich ausstempeln muss, hängt davon ab, wie grosszügig mein Vorgesetzer ist. Hab soeben eine Stunde gesammelt.
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