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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sammeln von Stützunterschriften während der Arbeitszeit?

S
Suse
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

darf ich die Stützunterschriften für unsere Liste während der Arbeitszeit sammeln, oder gilt schon das Sammeln als Wahlwerbung? Darf mich mein AG dafür Abmahnen und wenn mit welcher Begründung?

Suse

3.74902

Community-Antworten (2)

H
Homeland25

28.03.2006 um 13:14 Uhr

Natürlich ist das während der Arbeitszeit erlaubt! Und auch Wahlwerbung ist zulässig!

F
filou

28.03.2006 um 16:07 Uhr

Uns wurde gesagt, die wer Stützunterschriften sammelt, muss mit seinem Vorgesetzten absprechen, ob er sich ausstempeln muss, oder nicht. Die Unterschriften werden zwar während der Arbeitszeit gesammelt, aber ob die Zeit auf meinem Gleitzeitkonto weiterläuft, oder ob ich ausstempeln muss, hängt davon ab, wie grosszügig mein Vorgesetzer ist. Hab soeben eine Stunde gesammelt.

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