Erstellt am 07.07.2011 um 15:37 Uhr von petrus
§6 (2) Satz 4 ArbStättV lesen und Umsetzung vom ArbGeb verlangen
Erstellt am 07.07.2011 um 15:47 Uhr von Kurzarbeiter
Petrus,
betreffend ArbStättV kommt es aber auch auf ... ...Wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume vorzusehen. Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen .. an
hautamekki
Noch har der AG das Hausrecht und somit bestimmt er was wo wie eingerichtet wird. Er muss nur geltende Gesetze hierbei beachten,.
Erstellt am 07.07.2011 um 19:19 Uhr von polybär
@hautamekki,
natürlich darf auch der br geld sammeln, für die üblichen dinge z.b geburstag von mir oder sowas in der art. aber für gegenstände oder baulicheveränderungen, das glaube ich nicht wieviel wollt ihr da auch sammeln und wer soll den bau beantragen ? ich glaube das ist ein reiner bärendienst.
Erstellt am 07.07.2011 um 19:50 Uhr von eveline
polybär
Der BR hat KEIN Geld. Es gehört auch nicht zu den Aufgaben für Geb. usw, Geld zu sammeln. Es könnte dann ggf. sogar ein Steuerthema werden.
Aber, das BRM kann als AN Geld bei den Koll. für Geb. usw. sammeln, weil man als Koll. hier zusammenlegen möchte.
Erstellt am 08.07.2011 um 07:33 Uhr von Tanzbär
Schwachfug!
Petrus hat den Weg gezeigt, alles andere ...
Erstellt am 08.07.2011 um 08:44 Uhr von rkoch
Selbst WENN ihr Geld sammeln würdet und auch genug für einen Duschraum zusammenbekommt, entscheidet der AG immer noch selbst ob er einen Duschraum einrichtet. Ihr könntet mit dem Geld tun und lassen was ihr wollt, aber nicht innerhalb des Betriebsgeländes. Insofern geht selbst das:
> Wink mit dem Zaunpfahl gelten
ins Leere. Dann schon eher eine Unterschriftenaktion. Aber Obacht: Im Zweifelsfalle AUSSERHALB der Arbeitszeit, sonst könnte der AG dagegen vorgehen.
Erstellt am 08.07.2011 um 16:42 Uhr von polybär
@eveline,
hat er wohl ! auch der br darf im rahmen, geldsammeln und verwalten z.b die kaffeekassen :-)
@tanzbär,
willst du mich zum tanzenauffordern ????
@rkoch,
"Wink mit dem Zaunpfahl..." mit der bitte umbeachtung das hier ist ein peace forum, das androhen von schlägen könnte dazu führen das du hier bald selber themen posten musst. *
* natürlch dem allgemeinen bedingungen
> nicht alles was gepostet wird muss real sein
>nicht alles was gepostet wird muss erklärbar sein
>nicht alles was gepostet wird muss beantwortet werden
> nicht alles was gepostet wird muss auch im forum verbleiben.
Erstellt am 11.07.2011 um 09:19 Uhr von rkoch
@polybär
> auch der br darf im rahmen, geldsammeln und verwalten z.b die kaffeekassen :-)
Selbst mit Smiley wird die Aussage nicht besser.... Was der BR INTERN macht um sich seinen Sitzungskaffee zu finanzieren ist seine Sache.
Nach AUSSEN hin hat der BR (als Gremium) sich aus solchen Sachen RAUSZUHALTEN. Der AG oder die AN können natürlich die BRM (als AN nicht als BRM!) zu Kassenwarten egal welcher Art machen. Das hat aber NULL komma NIX mit dem Amt als BR zu tun. DER BR (Gremium) ist im rechtlichen Sinne NIEMALS Kassenwart o.ä.
Oder falls Du es nicht verstehen willst:
Was wäre wenn der BR (als Kassenwart) die Kasse veruntreut? Wen würde man gerichtlich (so blödsinnig das auch ist) belangen? DEN BR? Oder DEN AN (der zufälligerweise BRM ist) ? Natürlich den AN, denn der BR HAT per Definition kein Geld das gerichtlich zu belangen wäre - und es kann auch rechtlich dann nicht das Privatvermögen der BRM gepfändet werden. Das geht nur dem AN gegenüber.
Damit sollten wir das Thema aber wirklich begraben......
> "Wink mit dem Zaunpfahl..."
hab nicht mal ich geschrieben (siehe GANZ OBEN).....
Erstellt am 11.07.2011 um 19:12 Uhr von keiner
natürlich kann der betriebsrat für geburtstage, beerdigungen, jubiläen usw sammeln.
er sollte dies nur vorab mit dem arbeitgeber abklären, wenn er dies wärend der arbeitszeit machen möchte, da es nicht zu den aufgaben eines betriebsrates gehört.
auch sollte er keine kassen anlegen, sondern immer spezifisch,für den anlass und auch für den jeweiligen arbeitnehmer sammeln.
was da für steuerrechtliche probleme auf uns warten erschließt sich mir nicht.
Erstellt am 12.07.2011 um 09:37 Uhr von rkoch
> was da für steuerrechtliche probleme auf uns warten erschließt sich mir nicht.
Real gesehen wird es keine geben....
Aber rechtlich gesehen glaubst Du gar nicht WAS da für Probleme auftreten könnten.... Jegliches Geld oder Ware das von a nach b fließt, egal aufgrund welchem Umstandes ist im rechtlichen Sinne potentiell steuerpflichtig. Selbst wenn Du irgendwem was schenkst könnte der Staat die Hand aufhalten (§1 (1) 2. ErbStG). Real wird das keine Anwendung finden i.d.R. wegen §13 (1) 14. ErbStG.
Wenn der BR eine geschäftsfähige juristische Person wäre (was er Gott sei Danke eben nicht ist) würden jegliche Gelder die über diese Person fließen auch noch einer Vielzahl von Steuergesetzen unterliegen. So bleibt es (wieder Gott sei Dank) bei den Regeln von Geldern die über Privatpersonen fließen. Aber selbst da (wenn es um etwas größere Beträge geht, wie z.B. bei der Einrichtung eines Duschraums die ja durchaus einige TEUR kosten könnte!) bestehen tausend Ansatzpunkte. Das Geld wird ja z.B. nicht bar irgendwo rumliegen sondern bei einer Privatperson auf dem Konto geparkt werden -> Kapitalertragssteuer, Geldwäschegesetz, etc., etc., aber auch hier: Schenkung gegenüber dem AG -> ErbStG.
Und ich möchte nochmal an den Auslöser des Threads erinnern: Hier geht es um einen DUSCH- und UMKLEIDERAUM....