Erstellt am 24.11.2010 um 16:34 Uhr von gallocampo
Sorry, wo ist die Frage?
Und: was meinst Du mit "Überstunden auf den Dienstplan schreiben"?
Ich will wirklich gern antworten, aber so ... ääh...
Erstellt am 24.11.2010 um 22:36 Uhr von HermineZander
Will die neue Geschäftsführung eure Betriebsratszeit planen? Ich denke mal, feste Termine wie BR-Sitzungen und Sitzungen der Gremien können da gerne mit draufstehen - darüber hinaus haben allerdings BR-Mitglieder Anspruch darauf, während der Arbeitszeit von der Arbeit befreit zu werden, soweit dies erforderlich ist, um Betriebsratsaufgaben wahrzunehmen.
Typische Anlässe sind Sitzungen des Betriebsrats oder der Ausschüsse, Betriebsversammlungen, Sprechstunden, Betreuung von Kollegen, Erstellen von Protokollen, Sitzungsunterlagen, Gesprächsnotizen- und -berichten, Besprechungen mit Sachverständigen sowie mit dem Arbeitgeber.