Betriebsratsstunden - bezahlen statt Freizeitausgleich?
Unser Chef will Betriebsratsstunden außerhalb der Arbeitszeit bezahlen. Freizeitausgleich s oll nicht gewährt werden. Geht das ? Ich weiß das BR-Arbeit Arbeitszeit ist aber einige BR-Mitglieder würden das gar nicht so schlecht finden. Ich bin da skeptisch.
Community-Antworten (12)
15.01.2010 um 13:18 Uhr
@Margot Bekommen alle AN Stunden ausserhalb der AZ bezahlt? § 78 BetrVG geläufig?
15.01.2010 um 13:22 Uhr
Was euer Chef will ist erstmal zweitrangig. Jedes BRM hat Anspruch auf Freizeitausgleich, der innerhalb eines Monats nach der BR Tätigkeit, die außerhalb der Arbeitszeit lag, geltend gemacht werden muss. Erst bei vorliegen betrieblicher Gründe, die einen Freizeitausgleich nicht möglich machen, muss diese Zeit wie Mehrarbeit vergütet werden. Eine generelle Auszahlung ist nicht möglich. Wenn einzelne damit einverstanden sind gilt natürlich: Wo kein Kläger, da kein Richter.
15.01.2010 um 13:58 Uhr
DeWalt Ganz so möchte ich das nciht stehen lassen...
§ 37 Abs 3 BetrVG besagt erstmal, dass ein Freizeitausgleich auch nur für die BR Stunden anfallen die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit liegen.
Also wäre eigentllich die richtige Antwort auf die Frage ob es geht dass es keinen Freizeitausgleich gibt: "Gehen ja, aber es ist außerhalb des § 37 Abs 3 BetrVG und somit auf dieser Rechtsgrundlage vom BRM einklagbar"
Dann sollten wir uns der von dir gestellten Antwort widmen - und Kölners Frage mit bedenken... Denn auch hier könnte ein Verstoß gegen 78 vorliegen...
Leider ist mir diese Antwort schon wieder nciht kurz und sachkompetent gelungen - bekomme bestimmt bald Schimpfe von der WAF ;-)))
15.01.2010 um 15:20 Uhr
*§ 37 Abs 3 BetrVG besagt erstmal, dass ein Freizeitausgleich auch nur für die BR Stunden anfallen die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit liegen. * Logisch, dass ist natürlich wichtig. ;-))
Dann sollten wir uns der von dir gestellten Antwort widmen - und Kölners Frage mit bedenken... Denn auch hier könnte ein Verstoß gegen 78 vorliegen...
Man könnte mutmaßen dass diese BR Tätigkeit gezielt bezahlt wird und somit nicht mehr das unentgeltliche Ehrenamt vorliegt. Deshalb gilt als erste Handlung auch der Freizeitausgleich. Aber wieder, wo kein Kläger.........
15.01.2010 um 15:26 Uhr
DeWalt Nun irritierst du mich aber...
15.01.2010 um 15:33 Uhr
Was genau denn?
15.01.2010 um 16:25 Uhr
DeWalt Aber wieder, wo kein Kläger.........
Sollten wir hier nciht dabei bleiben, wie es rechtlich aussieht? Weiterhin denke ich, dass der BR hier eindeutig als Kläger fungieren sollte...
Ich würde vorschlagen, sich an das Gesetz zu halten... Das verlangen wir doch sonst auch immer vom AG...
Und das du drum herum "schiffen" möchtest - jetzt in diesem Fall, irritiert mich gewaltig...
15.01.2010 um 16:33 Uhr
Ich würde vorschlagen, sich an das Gesetz zu halten... Das verlangen wir doch sonst auch immer vom AG...
Ja, unbedingt. Ich bin voll deiner Meinung. Aber Margot schreibt das einige BR Kollegen das gar nicht so schlecht finden. Ob sie die Mehrheit bilden weiß ich nicht. Wenn dies aber der Fall ist, sieht es mit einem Kläger mau aus. Ob die GEW in so einem Fall tätig wird, keine Ahnung. Und die Belegschaft, die Antwort kennst du denk ich. Drum schrieb wo kein Kläger, da kein Richter. Denn wahrscheinlich wird sich keiner finden.
Etwas zu umschiffen war nicht meine Absicht. ;-)))
15.01.2010 um 16:44 Uhr
DeWalt Dann muß man die BRM die für eine solche Regelung sind drauf hinweisen, dass sie sich außerhalb des Gesetzes befinden...
15.01.2010 um 16:56 Uhr
Ja ja, verhau mich nich gleich. Hast doch Recht. Ich wollt nur mal aufzeigen was eben durchaus passieren kann. Und in vielen BR's ist das leider traurige Wahrheit? Und wieviele davon sind sich dessen bewusst?
15.01.2010 um 17:03 Uhr
DeWalt Ich verhau dich doch nicht...
*Und in vielen BR's ist das leider traurige Wahrheit? * Was ich aber zum Großteil der Unwissenheit zuschreibe - ich hoffe zumindest dass es so ist...
Und wieviele davon sind sich dessen bewusst? Keine Ahnung - ich hoffe die wenigsten, ansonsten würde ich hier nämlich schnell von Vorteilnahme sprechen... Und genau aus dem Grund verweise ich auf das Gesetz, und nicht, wie die Frage gelebt werden könnte...
Nicht böse sein ;-)))
15.01.2010 um 19:13 Uhr
Lasst doch die persönliche Vorteilnahme einfach mal weg und nehmt mal die Personalplanung, Man kann nicht immer auf zu wenig Personal schimpfen wenn man den Shit den er AG hier will auch noch so mitmacht, oder tolleriert.
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