Nachweis für den Arbeitgeber über Betriebsratsstunden?
Kann der Arbeitgeber eine getrennte Aufstellung der Betriebsratsstunden und der Fahrtstunden bei Teilzeitkräften verlangen, wenn diese an Betriebsausschusssitzungen ausserhalb ihrer Arbeitszeit teilnehmen? und muss der Arbeitgeber beide in Freihzeit abgelten?
Community-Antworten (5)
29.10.2008 um 14:16 Uhr
@Katze § 37 Abs. 3 BetrVG Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten. Dies gilt auch für Reise - und Wegezeiten.
29.10.2008 um 15:24 Uhr
also das mit der getrennten aufstellung würde mich auch mal interessieren!!!
29.10.2008 um 15:50 Uhr
"...und muss der Arbeitgeber beide in Freihzeit abgelten? "
Ohne, dass ein BRM seinen Anspruch geltend macht, muss der AG gar nichts tun. Vorrangig ist ein Freizeitausgleich zu gewähren und nur wenn dieser nicht gewährt werden kann, kann die aufgewandte Zeit abgegolten = bezahlt werden.
Desweiteren halte ich´s für legitim, eine getrennte Aufstellung zu verlangen bzw. wüsste nicht, was dagegen spricht.
29.10.2008 um 16:06 Uhr
@peanuts .....da kann ich mich nur anschließen. Wie soll der AG auch sonst wissen, dass BR Arbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit stattgefunden hat, wenn man es nicht belegt.
29.10.2008 um 21:42 Uhr
@allee
... indem der AG (Persabt.) in die elektronische Datenerfassung geht und dort sekündlich sehen kann, wann ein Mitarbeiter in den heiligen Hallen erschienen ist bzw. diese wieder,unter "Zwang" verlassen musste. ...& nanu die ArbZeit des BR X passt ja gar nicht zu seinem eingesetztem Schichtmodell!! aber glaubt mir da passiert seitens der Persabt. gar nichts. Man muß als BRM immer schön Zettelchen ausfüllen und seinen Zeitanspruch somit gelten machen. Scheeeene neue elektronische Welt!?
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