Hallo zusammen,
kann der Arbeitsgeber über unsere als Betriebsrat geleisteten Überstunden bestimmen, oder können wir selbst unseren Freizeitausgleich festlegen. Laut § 37 "Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren." legen wir den Satz so aus, das wir es selbst festlegen könne. Und noch was anderes, dürfen die Überstunden des Betriebsrates auf den Dienstplan?