Betriebsratsstunden
Hallo zusammen, kann der Arbeitsgeber über unsere als Betriebsrat geleisteten Überstunden bestimmen, oder können wir selbst unseren Freizeitausgleich festlegen. Laut § 37 "Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren." legen wir den Satz so aus, das wir es selbst festlegen könne. Und noch was anderes, dürfen die Überstunden des Betriebsrates auf den Dienstplan?
Community-Antworten (3)
24.11.2010 um 17:10 Uhr
Hallo nanny!
Wenn Ihr keine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema habt, dann kann der Arbeitgeber Euch schon vorschreiben, wann die freien Stunden zu nehmen sind.
Wer ist denn verantwortlich für die Gestaltung des Dienstplans?
Anders sieht es aus, wenn die Gestaltung des Dienstplans die Betriebsratsmitglieder schlechter stellt, als die anderen Mitarbeiter. Dann könnte man von einer Behinderung der Betriebsratsarbeit ausgehen. Das ist strafbar.
Was meinst Du mit Deiner Frage nach den "Überstunden ... auf den Dienstplan"?
Gruß gallocampo
24.11.2010 um 17:11 Uhr
Der Freizeitausgleich ist wie Urlaub/Zeitkonto anzusehen und zu behandeln, allerdings mit der Maßgabe innerhalb eines Monates ab zu feiern.
Wie können Überstunden, die ja sowieso für die BR-Arbeit nicht anfallen, auf einem Dienstplan erscheinen??
ERkläre dies doch bitte genauer
25.11.2010 um 13:35 Uhr
@Widder,
Wie können Überstunden, die ja sowieso für die BR-Arbeit nicht anfallen, auf einem Dienstplan erscheinen??
Wieso können keine Überstunden bei der BR-Arbeit anfallen?? BR-Arbeit ist während der Arbeitszeit durchzuführen, gibt’s zwar noch Ausnahmen, die spielen aber hier jetzt keine Rolle. Nach deinem Satz wäre es ja jetzt so, während der BR-Sitzung wird nach 8 Stunden, davon geh ich jetzt mal aus das 8 Stunden an Arbeit geleistet werden müssen, einfach aufgehört wird mit diskutieren und Beschlussfassen und der Rest wird beim nächste mal gemacht. Ne so geht das nicht. Wenn da halt noch eine halbe Stunde dran gehängt werden muss, dann ist es so und dieses halbe Stunde ist dann "Mehrarbeit".
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