Erstellt am 24.11.2010 um 11:43 Uhr von Forentroll
Das steht im BetrVG: Initiativrecht des BRs
Erstellt am 24.11.2010 um 14:58 Uhr von rkoch
> Muss man tätig werden wenn einem Mitglied des BR durch seine tägliche
> Arbeitstätigkeit im Betrieb Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte auffallen
Besser: §80 BetrVG. Der BR hat die Aufgabe darüber zu wachen, das die zugunsten der AN geltenden Gesetze, etc. eingehalten werden.
> (wenn ja - wie?)
Daraus ergibt sich u.a., das der BR die AN über ihre Rechte aufklärt und sie gegenüber dem AG unterstützt (wenn sie es wollen z.B. via §§81ff. BetrVG) aber auch soweit es in den eigenen Obliegenheiten des BR liegt, wie eben z.B. im Bereich Urlaub, z.B. über die MBR nach §87 (oder der Vielzahl anderer §§ auch aus anderen Gesetzen) wozu es keiner Aufforderung oder Zustimmung der AN bedarf.
> Konkret: AN wurde von Chef eine Auskunft gegeben, die falsch und zum Nachteil
> des AN ist (bezgl. Betriebsurlaub).
Betriebsurlaub liegt in den ureigensten Zuständigkeiten des BR. Insofern hat der BR selbst das Recht das der AG alle Falschaussagen revidiert und richtig stellt. -> Im BR diskutieren -> Aufforderung an den AG beschließen -> Richtig stellen lassen
Erstellt am 24.11.2010 um 14:59 Uhr von wölfchen
. . . oder mal ganz allgemein bei der nächsten Betriebsversammlung dazu ein paar Ausführungen machen, wie die Arbeitnehmerrechte sind - wirkt manchmal Wunder, denn dann haben es alle gehört ;-)