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Kündigungen von 25% der Belegschaft einen Tag vor Wahl eines neu installierten BR - Können wir als BR trotzdem tätig werden?

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orkjaeger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. Wir sind ein neu gewählter (neu installierter) BR (3 BRäte) in einem Unternehmen von 37 Kollegen. Ersatzmitglieder konnten nicht gewählt werden, da sich nicht mehr als 3 Kollegen zur Wahl gestellt haben. Wir sind absolute Neulinge auf dem Gebiet (Seminar bei WAF ist schon gebucht :-)

Einen Tag vor der Betriebsversammlung zur BR-Wahl wurde 7 Kollegen (ordentlich) gekündigt. Können wir als BR trotzdem tätig werden? Beschlußfassung ist schwierig, da der Firmensitz Berlin ist, BRäte kommen aus Heidelberg, Köln und Leipzig. Von einem RA eines Kollegen wurden wie aufgefordert nach § 3 KSchG tätig zu werden? Hat jemand einen Vorschlag, wie wir daran gehen könnten? Vielen Dank.

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Community-Antworten (2)

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ridgeback

04.07.2008 um 14:48 Uhr

@orkjaeger, würde erstmal bei der Agentur für Arbeit nachfragen ob der AG Anzeige auf Massenentlassung gemacht hat. Dazu ist er verpflichtet bevor er in Betrieben mit in der Regel, mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer entlässt. Der BRV sollte eine Sitzung einberufen, egal wie weit ihr räumlich getrennt sei.

P
Petrus

04.07.2008 um 15:02 Uhr

@ork: Im Zweifelsfall ruft mal bei dem RA an und fragt ihn, was ihr für seinen Mandanten tun sollt. Der beißt nicht - insbesondere, wenn er weiß/erfährt, dass ihr seit 1 Woche im Amt seid und null Ahnung habt.

Und für eure Beschlussfassung müßt ihr euch ohnehin etwas einfallen lassen - telefonisch / per MAil o.ä. ist nicht erlaubt - ihr müßt euch regelmäßig "physisch" treffen. Und lasst euch da wegen der Reisekosten nicht irre machen: es liegt auch an eurem ArbGeb, wie oft das sein muss...

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