Erstellt am 24.11.2010 um 09:56 Uhr von blömendaal
@Mauerblümchen
Der Wechsel des Vorgesetzten ist auf jeden fall ein qualifizierter Grund, um ein Zwischenzeugnis zu verlangen.
Erstellt am 24.11.2010 um 23:16 Uhr von sueton
Hallo Mauerblümchen !
Schau mal hier :
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenzeugnis
Grüsse,sueton