Befristeter Arbeitsvertrag
Hallo, ein Kollege hat einen befrist. Arbeitvertr. der zum 14.12.2010 endet.Er hat bis jetzt nichts über Ende oder Verlängerung vom AG erfahren.Wenn er ab dem 15.12. weiter stillschweigend eingesetzt wird steht ihm doch lt. §15 Abs.5 TzBfG ein unbefristeter Vertrag zu.Wie soll der Kollege sich dann verhalten, wann soll er auf den AG zugehen?
Danke für die Hilfe
Community-Antworten (7)
24.11.2010 um 10:28 Uhr
@Tilli, er braucht nicht über ein Ende des Arbeitsvertrags informiert werden, denn das Ende des Arbeitsvertrages hat der Kollege eigenhändig unterschrieben. Entweder kommt der AG und verlängert/übernimmt oder er kommt am 15. und schickt den guten Mann wieder heim. Ansonsten, sollte sich keiner von AG-Seite blicken lassen, könnte daraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen!
24.11.2010 um 10:54 Uhr
@MonaLisa: Auf einer Schulung vor ein paar Wochen hab ich folgendes gelernt: es reicht nicht aus, wenn sich der Mitarbeiter nach dem Ende seiner Befristung heimlich in die Firma "reinschleicht" und arbeitet. Der Anwalt auf der Schulung meinte, dass der entsprechende Vorgesetzte Kenntnis davon haben muss, dass der (Ex-)Mitarbeiter überhaupt da ist, um denjenigen dann mit dem Hinweis "Gehen sie nach Hause, ihr Vertrag ist zu Ende" nach Hause schicken zu können. Nur wenn der Vorgesetzte Kenntnis davon hat und den Exmitarbeiter nicht nach Hause schickt, im Besten Falle sogar noch Arbeit zuweist, dann kann man davon ausgehen dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.
Wahrscheinlich ein Fall, der auch vom Urteil des Richters abhängt. Einer sieht das etwas enger, ein anderer vielleicht nicht.
24.11.2010 um 11:19 Uhr
Das hängt wohl eher nicht vom Richter ab sondern so ist
24.11.2010 um 18:33 Uhr
Der AN ist nicht verpflichtet, den AG über das Auslaufen des AV zu unterrichten. Wird der AN in einem Schicht- oder Dienstplan über die Befristung hinaus zur Arbeit eingeteilt und arbeitet nur einen Tag darüber hinaus, tritt das ein was MonaLisa gepostet hat.
25.11.2010 um 08:05 Uhr
Erstmal Danke für die schnellen Antworten.Der Vorgesetzte hat Kenntnis davon und hat den AN sogar darauf hingewiesen das der AG diesen Termin warscheinlich "vergisst".Wenn der Vorgesetzte den Schichtplan über den Termin erstellt und der AN auch weiter arbeitet,wann soll der AN den AG auf den nun fehlenden AV hinweisen?
25.11.2010 um 15:00 Uhr
interessanter Vorgesetzter.... gut möglich dass dessen Stelle bald frei wird....
25.11.2010 um 15:36 Uhr
ganther Auf die Anhörung wäre ich dann aber mal gespannt was die Gründe an geht...
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