hallo zusammen !
würde gerne eure hilfe in anspruch nehmen bezogen auf folgende frage:
haben einen MA der am letzten freitag eine abmahnung eralten hat, dieser wollte im beisein von zwei BR kollegen einen einspruch dagen einlegen(schriftlich). im gespräch kam heraus das sein vorgesetzter nicht die wahrheit gesagt hat und einiges verschwiegen hat(angeblich vergessen). ist es erlaubt einen einspruch nicht entgegen zu nehmen(abgelehnt) kann dies konzeqenzen für den vorgesetzten haben wenn sich herausstellt das das angebliche vergessene zur entschärfung des in der abmahnung vorgeworfenen tatbestand führt. wie sollte man am besten dann vorgehen.
danke schon im voraus und bin auf die antworten gespannt.