Einspruch Abmahnung
hallo zusammen ! würde gerne eure hilfe in anspruch nehmen bezogen auf folgende frage: haben einen MA der am letzten freitag eine abmahnung eralten hat, dieser wollte im beisein von zwei BR kollegen einen einspruch dagen einlegen(schriftlich). im gespräch kam heraus das sein vorgesetzter nicht die wahrheit gesagt hat und einiges verschwiegen hat(angeblich vergessen). ist es erlaubt einen einspruch nicht entgegen zu nehmen(abgelehnt) kann dies konzeqenzen für den vorgesetzten haben wenn sich herausstellt das das angebliche vergessene zur entschärfung des in der abmahnung vorgeworfenen tatbestand führt. wie sollte man am besten dann vorgehen. danke schon im voraus und bin auf die antworten gespannt.
Community-Antworten (2)
23.11.2010 um 22:08 Uhr
Schaue einmal hier:
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A74-Urlaub.php
http://www.bewerbungsberatung-albrecht.de/abmahnung.htm
http://www.arbeit-job-karriere.de/abmahnung.html
Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung - Hensche http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung.html
23.11.2010 um 22:13 Uhr
@lacki Abmahnung Abmahnung sein lassen. Eine Gegendarstellung schreiben, diese dem BR zur Aufbewahrung geben und...SCHWEIGEN!
Kleine Alternative: § 85 BetrVG
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