Versetzung und Versetzungsantrag - Ist diese Massnahme vor Gericht nichtig, da Versetzungsantrag zu spät beim BR angekommen?
Hallo liebe Kollegen, bin hier etwas unsicher und hoffe, ihr könnt mir helfen. Folgendes hat sich zugetragen: Eine Kollegin soll versetzt werden, da er in ihrer Abteilung nur noch die Arbeitszeit in Tagschicht läuft (Geregelt mit BV). Sie kann auf Grund privater Umstände aber nur Schicht arbeiten. Der Schichteinsatz wird schon lange praktiziert und die Schichtzeit wurde ihr schriftlich sicher gestellt. Nun gilt ab 01.10. die neue Arbeitszeit in ihrer Abteilung und ihr wird am 30.09. um 13.55 Uhr (5 Minuten vor Schichtende) mitgeteilt, dass sie ab 01.10. in einer neuen Abteilung angelernt werden soll. Bis dahin hatte der BR keinen ordentlichen Versetzungsantrag erhalten. Die Kollegin begibt sich morgens dann zum neuen Arbeitsplatz, und widerspricht schriftlich dieser vom AG durchgeführten Massnahme, Kopie natürlich an BR.) Jedoch hatte der BR um 8 Uhr dann einen Versetzungsantrag im Briefkasten. Nun zu meiner Frage: Ist diese Massnahme vor Gericht nichtig, da Versetzungsantrag zu spät beim BR angekommen? Vielen Dank für eine Info. Wäre auch schön, wenn ihr mir sagen könntet, wie hier weiter vorgegangen werden sollte. Viele Grüße von Betriebsraetin.
Community-Antworten (1)
02.10.2009 um 20:55 Uhr
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