Die Situation eskaliert
Hallo, ich schon wieder !! Es eskaliert leider in immer schlimmerer Form deswegen habe ich wieder einige Fragen:
- In einer Abteilung ist eine Maschine defekt. Reparatur Kostenpunkt ca 20-40000 Euro. Wir müssen nun die dort gefertigten Werkzeuge ausserhalb bestellen. Die GL gibt die Reparatur nicht frei. Inoffiziell wissen wir, das die GL eine Reparatur vom Good Will des BR bei mehreren Geschichten, unter anderem Kündigungen abhängt. Wenn die Situation dort andauert, sind dort natürlich Arbeitsplätze bedroht. We ist eure Meinung, wie sollten wir vorgehen und was für Möglichkeiten haben wir ?
- Diese Abteilung wurde, nachdem der Leiter der Abteilung die Firma verlassen hat, mir als Leiter übergeben. Nun heisst es natürlich auch, das ich ja dann als erster dort nicht mehr arbeiten müsste. Er wird also wieder einmal persönlich. Ich bin so müde von diesen Kindergartenspielchen.
Wie sollte ich mich verhalten ? Ich bin echt dankbar für jede Meinung.
Danke und Gruß
BTVchen
Community-Antworten (1)
22.11.2010 um 13:58 Uhr
Ganz so einfach ist die Sache nicht. Betriebsbedingte Kündigungen bedürfen einer unternehmerischen Entscheidung über den Wegfall der Arbeitsleistung. Das pure Verweigern der Reparaturleistung erfüllt diesen Anspruch nicht, vielmehr kommt der AG erstmal in Annahmeverzug, sprich muss die AN fürs nichtstun bezahlen. Selbst wenn man die Nichtreparatur in eine unternehmerische Entscheidung umdeutet, nämlich in die die Leistung zukünftig von Extern zu beziehen, muss er die AN bis zum Ende der Kündigungsfrist fürs nichtstun bezahlen. Weist er nämlich den AN einen neuen Arbeitsplatz, fällt der Grund für die Betriebsbedingte Kündigung weg, da es ja offensichtlich Beschäftigungsbedarf gibt.
Insofern abwarten und durchhalten. Ich nehme außerdem an das Du selbst BR bist (was sollen WIR tun ...). Damit ist die betriebsbedingte Kündigung für Dich ausgeschlossen. Der AG muss vielmehr einen neuen Arbeitsplatz für Dich bereitstellen (notfalls indem er einen anderen AN kündigt).
Abgesehen davon: Good Will des BR bei mehreren Geschichten, unter anderem Kündigungen abhängt.
Was das jetzt darstellen soll erschließt sich mir nicht. GoodWill bei Kündigungen gibt es per definition nicht. Selbst wenn der BR die ablehnenste denkbare Haltung einnimmt kann er auf die Kündigung an sich keinen Einfluss nehmen - mal abgesehen von GoodWill bei Interessenausgleich/Sozialplan wenn die Kündigungen derartige Dimensionen annehmen. Aber dann frage ich mich wo sich das Problem "sind dort natürlich Arbeitsplätze bedroht" stellt. Dann ist das effektiv nur noch der Tropfen auf den heißen Stein.
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