Erstellt am 21.11.2010 um 15:23 Uhr von MonaLisa
@Sturm,
nur zur Orientierung..... meinst du eine Betriebsversammlung - also der gesamte Betrieb? Oder eine Betriebsratssitzung?
Erstellt am 22.11.2010 um 08:42 Uhr von Tanzbär
Warum wollt ihr das verweigern?
Wenn der Chef die ganze Zeit da war, dann hat er auch ein Recht auf das ganze Protokoll, er war eh dabei und hat sicher in dieser Zeit nicht geschlafen ...
Erstellt am 22.11.2010 um 09:42 Uhr von rkoch
Gibt es denn überhaupt ein Protokoll? Im Gegensatz zur Sitzung ist für die Betriebsversammlung keine Niederschrift vorgeschrieben. Und wo nichts ist kann man auch nichts weitergeben.....
Eine sinngemäße Anwendung des §34 BetrVG ist zwar denkbar, aber nicht vorgeschrieben. Insofern würde ich dem AG das Protokoll nur bezüglich der protokollierten Teilnahme des AG weitergeben (sprich seine Rede und die Reaktionen darauf, ggf. auch explizite Anträge von AN/BR an den AG, so weit anwendbar). Die weiteren Protokollierungen gehen ihn in Anlehnung an §34 IMHO nichts an, da er nicht Teilhaber sondern nur Anwesender war. So weit ihn das Geschehen interessiert hat steht ihm schließlich frei eigenes Protokoll zu führen.
Erstellt am 22.11.2010 um 09:43 Uhr von Petrus
Wo steht, dass es von einer BetrVers ein Protokoll geben muss? Und etwas, dass es nicht gibt, kann ich dem GF beim besten Willen nicht geben...
Nachtrag @rkoch: Da waren wir uns wohl fast zeitgleich ziemlich einig... :-)