Persöhnliche Angriffe
Hallo, unser junger BR braucht mal einen guten rat. wir haben folgendes problem eine unserer Bezirksleitung vergisst ab und an mal ihr gutes benehmen , unser BR hat schon diverse Beschwerden über diese Person bekommen das sie in den GS durchgeht wie (die axt im walde) sie greift Verkäuferrinnen Persöhnlich an und nimmt auch vor Kunden kein blatt vor dem Mund . wir haben die betroffene Bezirksleitung schon einmal zur stellungnahme angehört und sie streitet alles ab doch die beschwerden hören nicht auf soll sogar noch schlimmer nach dem Gespräch geworden sein doch unsere Geschäftsführung hält die schützende hand drüber und sagt nur sie regelt das doch passieren tut nichts . bitte um einen guten rat wie wir sowas weiter angehen sollen und es schaffen das die Geschäftführung endlich mal was dagegen macht .
mfg Timmy
Community-Antworten (19)
19.11.2010 um 20:15 Uhr
@Timmy Belastbare Beweise/Berichte/Zeugen sammeln. Viel mehr kann man da nicht tun
19.11.2010 um 20:52 Uhr
ok das haben wa ja aber wir werden immer nur ruhig gehalten
19.11.2010 um 20:58 Uhr
@Timmy Aber was willst Du denn machen? Was würde der BR denn gerne richten?
Zunächst hast Du/habt Ihr nur einseitige Aussagen von AN. Dass die nicht immer mit Entscheidungen von Vorgesetzten einverstanden sind, liegt in der Natur der Sache. Und nun? Zumal: Der AG deckt diesen Vorgesetzten doch.
Als BR würde ich mich eher mit der Enhaltung der Gesetze befassen; insbesondere der § 87 BetrVG lässt hier sehr viel zu.
19.11.2010 um 21:21 Uhr
@Kölner Der BR will das es aufhört das die Bezirksleitung unsere Verkäuferinnen vor Kunden nieder macht es sind insgesammt 7 AN die sich beschweren das die Bezirksleitung Persöhnlich und sehr ausfallend wird .
(Zumal: Der AG deckt diesen Vorgesetzten doch ) genau das ist ja unser problem
unsere AN wenden sich an den BR mit einem von meiner sicht aus wichtigen problem und da muss abhilfe her egal wie .
mfg Timmy
19.11.2010 um 21:39 Uhr
@Timmy Dann beweist, dass das passiert. Mit der Hilfe des BGB könnte hier was gelingen... ...aber auch nur vielleicht.
19.11.2010 um 21:50 Uhr
@Kölner ich danke dir damit kann ich gut was anfangen .
mfg Timmy
19.11.2010 um 22:00 Uhr
@Timmy Nur so am Rande: Recht und Billigkeit...
19.11.2010 um 22:13 Uhr
Timmy, man könnte ebenfalls über eine Beschwerde nach § 85 BetrVG der betroffenen AN nachdenken und notfalls über § 104 BetrVG.
19.11.2010 um 22:14 Uhr
@nicoline Meinst Du, dass § 104 BetrVG greift? Never... Und was soll die Beschwerde - ausser Kosten - sonst verursachen?
19.11.2010 um 22:16 Uhr
Timmy Haben sich Kollegen beim BR offiziell beschwert, kann der BR doch gem: § 85 BetrVG aktiv werden. Ist der BR konsequent muss der AG reagieren, ansonsten erklärt der BR die Verhandlungen als gescheitert und bemüht die Einigungsstelle. Auch kann der BR behaupten, dass die Bezirksleitung mit seinen Ausfällen den Betriebsfrieden stört und fordert beim Arbeitgeber die Entlassung bzw. hilfsweise die Versetzung der Bezirksleitung. Hierzu schaue dir den § 104 BetrVG an. Der BR sollte sich aber vorher einig sein, dass was angedroht wurde notfalls auch durchgezogen wird.
19.11.2010 um 22:30 Uhr
Kölner, Meinst Du, dass § 104 BetrVG greift? Never... Ich beneide Dich, wie sicher Du immer bist, was geht und was nicht geht.Ich bin da immer so unsicher und wäre aus dieser Unsicherheit heraus geneigt, diesem Kommentar glauben zu wollen:
DKK § 104 RN 2 Auch eine schikanöse Behandlung von weisungsgebundenen AN durch einen Vorgesetzten kann die Voraussetzungen des § 104 erfüllen.
Und was soll die Beschwerde - ausser Kosten - sonst verursachen? Vielleicht das Umdenken des AG, entweder in dieser Situation, weil er z.B. überhaupt nicht mit einer solchen kostenverursachenden Reaktion des grünschnäbeligen BR rechnet, oder beim nächsten Mal, denn die Kosten zahlt er!
19.11.2010 um 22:53 Uhr
@all ker seit ihr gut, hoffe ich bekomm das auch mal so gut auf die reihe =)
19.11.2010 um 22:55 Uhr
Timmy, wenn es lange genug dauert besteht da doch Hoffnung ;-))
19.11.2010 um 23:13 Uhr
Dann wollen wir mal alle hoffen, das der Bezirksleiter kein leitender Angestellter ist.
19.11.2010 um 23:25 Uhr
@Immie
aha und warum? darf der dann Mobben (ich bezeichne es ma jetzt so )oder wie ?
und nein ist kein Leitender Angestellter.
19.11.2010 um 23:41 Uhr
Nein Timmy, aber auf leitende Angestellte ist §104 BetrVG nicht anzuwenden. Und auch die schikanöse Behandlung kann ich nicht finden. das liegt wohl daran, dass ich im Fitting nachgeschaut habe. der sieht nur eine Möglichkeit bei sexueller Belästigung.
Ich denke das die Möglichkeit des §104 hier auch keiner der User beurteilen kann, da du mit "vergisst ihr gutes Benehmen" alles und nichts meinen kannst. Das hängt immer von den Empfindlichkeiten des Betrachters und des Betroffenen ab. §104 BetrVG ist da sehr eindeutig ... wofür er gedacht ist. Schlechtes Benehmen, soziale Inkompetenz kann ich leider im Kommentar nicht finden.
Vielleicht nennst du mal ein paar Beispiele?!?
19.11.2010 um 23:56 Uhr
@Immie
(sie in den GS durchgeht wie (die axt im walde) sie greift Verkäuferrinnen Persöhnlich an und nimmt auch vor Kunden kein blatt vor dem Mund .)
sie beleidigt vor kunden wird bei den Verkäuferinnen sehr Persöhnlich und laut und droht den Azubis mit Kündigungen wenn die nicht das machen was sie will wir hatten auch schon das prob das sie per Telefon kündigungen ausspricht und es am ende einfach abstreitet die macht echt den gesammten Bezirk groggy . aber da die Geschäftsleitung soviel von ihr hält wird ihr immer der kopf gestreichelt und sie als opfer hingestellt .
es ist ja nicht das erste mal das sie vorm BR geladen wird doch es fruchtet einfach nicht wirklich bei ihr sieh stellt sich beim BR einfach mal Blöde und weiss von nix ein BR kollege und ich hatten uns letzen freitag frei stellen lassen um in den GS mal nach dem rechten zu schaun und mal zu fragen ob es mit der Bezirksleitung besser geworden ist und wieder alle sagen das selbe sie benimmt sich im laden wie die axt im walde
20.11.2010 um 09:19 Uhr
Dann ladet doch nicht sie zum BR. Dreht den Spieß um. Sagt den Kollegen, sie sollen jedes mal anrufen wenn wieder etwas war (was man beweisen kann). Jedes mal geht ihr zur GF und leitet die Beschwerde weiter, mit der Aufforderung dies abzustellen. Jedes mal übergebt ihr das auch schriftlich.
Bei uns hatte der Chef nach einem Jahr keine Lust mehr und stellte den Vorgesetzten in die Reihe mit den Worten: Ich habe keine Lust mehr wegen ihnen jede Woche den BR auf der Matte stehen zu haben.
...das sie per Telefon kündigungen ausspricht ... wie soll das gehen, wenn sie keine leitende Angestellte ist?
Vielleicht funktioniert das auch bei euch.
21.11.2010 um 17:39 Uhr
Timmy, ergänzend zu Immie könnte man auch mal eine TeilbetrVers mit den KollegInnen der betroffenen Geschäftsstelle und der Vorgesetzten zum genannten Thema machen. Das geht natürlich nur, wenn alle an einem Strang ziehen und wenn die KollegInnen den Mut haben, zu dem was sie Euch sagen auch in einer TeilbetrVers zu stehen. Aber gerade bei solch einem Verhalten wie Du es schilderst, hilft es meist, betriebsöffentlich darüber zu sprechen, wenn alle Einzelgespräche und sonstigen Versuche und Beschwerden ins Leere laufen.
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