Erstellt am 27.03.2013 um 09:42 Uhr von gironimo
Wenn es einen BR gibt, wäre das aus meiner Sicht mitbestimmungspflichtig.
(Themen: Lage der Pausen, Verteilung der Arbeitszeit, Ordnung im Betrieb, Arbeitszeiterfassung)
Erstellt am 27.03.2013 um 11:07 Uhr von mainpower
Hallo,
es geht nicht um feste Pausen , sonder solche kurzfristigen Unterbrechungen wie der Gang zur Toilette, Getränk zu sich nehmen etc.
Erstellt am 27.03.2013 um 11:19 Uhr von Kulum
Dann nimm doch wenigstens den Hinweis auf§87 Abs.1 Ziff.1 mit.
Auf jeden Fall ist es ja eine Frage der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der AN im Betrieb.
Ergo erzwingbare Mitbestimmung.
Per einstweiliger Anordnung vom ArbG untersgen lassen (falls Cheffe auf euch nicht hört) und dann an den Tisch bitten lassen - falls er dann überhaupt noch Lust auf den Quatsch hat
Erstellt am 27.03.2013 um 11:28 Uhr von Watschenbaum
der AG könnte aber auch einfach die Zusichnahme von Getränken außerhalb der Pausen in Verbindung mit dem Verlassen des Arbeitsplatzes untersagen
und auch jemand, der meint, alle 20 min die Arbeit unterbrechen und auf die Toilette verschwinden zu müssen, könnte in Erklärungsnot kommen
m.A.n. herrscht hier Klärungsbedarf, den man nicht durch vorschnelle gerichtliche Maßnahmen
auf eine Ebene heben sollte, die mögliche Zugeständnisse des AG, die er nicht machen muß, für die Zukunft verhindern
Erstellt am 27.03.2013 um 11:43 Uhr von mainpower
Hallo @Watschenbaun,
wir gehen mal von den ganz "normalen" Toilettenbesuchen aus. Bei dem Problem mit den Getränken bin ich mal gespannt wie man dann im Sommer bei grosser Hitze reagiert wenn die ersten MA einen Kollaps bekommen haben. Ein Mensch soll am Tag zwei Liter Flüssigkeit zu sich nehmen, wie soll das dann funktionieren? Der Gang zum WC ist ein menschliches bedürfnis, muss ich das Dokumentieren?
Erstellt am 27.03.2013 um 11:47 Uhr von Kulum
lalalala, ich muss mir gerade etwas auf die Zunge beißen. Du könntest recht haben aber auch voll daneben liegen. Trinken während der ArbZ untersagen? Da könnte der AG ein Problem bekommen. Muss an manchen Arbeitsplätzen evtl. sogar zusätzliche bezahlte Pausen einrichten. So ne Schweißerwekstatt heitzt sich bei 30 Grad im Schatten ordentlich auf.
Den Gang auf Toillette muss man eben so wenig erklären, wobei ich davon ausgehe, dass im vorliegenden Fall sicher nicht 1-2 AN täglich alle 20 min für 10 min auf s Klo rennen.
Wo du absolut Recht hast ist der Klärungsbedarf. Vor allem muss geklärt werden, dass der AG nicht mal eben schnell eine Maßnahme einführt ohne den BR angehört zu haben. Da gibts kurz ne einstweilige, dann lernt der das auch recht fix. Danach, da gebe ich dir Recht, sollte geklärt werden warum man sich zu solch drastischen Mitteln entschließt und was man damit erreichen möchte.
Erstellt am 27.03.2013 um 12:14 Uhr von blackjack
http://mobil.handwerksblatt.de/handwerk/pinkelpausen-im-betrieb-11267.html
Erstellt am 27.03.2013 um 13:23 Uhr von Polybär
@mainpower ,
das ist ja eine typische "leistungs und verhaltendskontrolle", es geht hier nicht um mitbestimmung sondern um die blosse aroganz vom ag, eine solche liste führen zu wollen. steht auf der liste der arbeitsunterbrechungsgrung?
Erstellt am 27.03.2013 um 14:20 Uhr von mainpower
Hallo,
es steht auf der Liste nur " geht - kommt", kein Grund.
Erstellt am 27.03.2013 um 18:27 Uhr von Nubbel
auslegen kann der arbeitgeber alles. und zwar so lange, wie der br es vorzieht in solchen foren nach rat zu fragen.
tagesordnung, beschluss, anwalt