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JAV-Mitglied - unbefristeter Arbeitsvertrag

B
BR-Vorsitzender
Okt 2021 bearbeitet

Hallo, ein JAV-Mitglied war bis dato für ein Jahr befristet. Diese Befristung läuft zum 31.01.2022 aus und sollte um ein Jahr verlängert werden. Erst dann würde es ins unbefristete Arbeitsverhältnis gehen. Besteht der Anspruch nicht schon jetzt? Was ist zu tun?

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Community-Antworten (4)

P
Pickel

15.10.2021 um 14:34 Uhr

Auf welcher Grundlage sollte der Andprich denn bestehen?

B
BR-Vorsitzender

15.10.2021 um 14:37 Uhr

§ 78 BetrVG

R
RudiRadeberger

15.10.2021 um 14:40 Uhr

Hä? Und wo ist da die Benachteiligung aus §78?

R
rsddbr

15.10.2021 um 14:48 Uhr

Vermutlich ist der §78a BetrVG gemeint, in welchem die Übernahme nach Ausbildungsende geregelt ist. Das steht jetzt allerdings im Widerspruch zu dem geschilderten Fall oben, wonach das JAV-Mitglied bereits einen befristeten Arbeitsvertrag hat. Ich denke, damit wäre das Recht nach §78a Abs. 2 BetrVG verwirkt. Hat das JAV-Mitglied jedoch zum richtigen Zeitpunkt die Weiterbeschäftigung nach §78a Abs. 2 verlangt, so wäre vermutlich die Befristung hinfällig und es besteht bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

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