Hallo Forum,

ich benötige mal wieder Eure Unterstützung. Ich habe den Fitting gewälzt, bin aber nicht so richtig fündig geworden.

Wir sind ein dreiköpfiges Gremium. Ein BRM ist in den nächsten 14 Tagen im Urlaub und ein anderes BRM ist auf einem einwöchigen BR-Seminar ca. 300 km von der Firma entfernt.
Wir rechnen mit einer Anhörung nach § 99 BetrVG (Versetzung).
Zwei BRM sind jetzt verhindert. Es sind also EBRM zu laden. Das Problem ist jetzt, dass dem einem EBRM vor zwei Tagen fristlos außerordentlich, ersatzweise….gekündigt wurde.
Wir haben unsere Bedenken angemeldet und widersprochen.
Der AG hat die Kündigung trotzdem durchgezogen. Es wird eine Kündigungsschutzverhandlung geben.

Nach meinem Kenntnisstand kann der AG nur das Arbeitsverhältnis kündigen. Der Statuts für den BR bleibt erhalten. Im Verhinderungsfall der BRM bei einer BR-Sitzung muss das gekündigte EBRM geladen werden. Liege ich hier richtig?

Wenn ja, und das gekündigte EBRM nimmt an der Sitzung teil, tritt dann der nachlaufende Kündigungsschutz in Kraft?

Danke für die Antworten vorab und Gruß
brvertrieb