EBRM wurde zur BR Sitzung eingeladen. Bei der BR Sitzung wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die eine BV zu Punkt X erarbeiten sollte. Für diese Arbeitsgruppe wurde auch das EBRM benannt, der sich dafür auch zur Verfügung stellte. Da das BRM für das das EBRM eingeladen wurde am nächsten Tag wieder zur Verfügung stand, wurde dem EBRM Mitglied gesagt, dass er nicht mehr gebraucht würde bzw. die restliche Arbeitsgruppe hat die BV zum Punkt X alleine weiterbearbeitet und später mit dem AG eien BV zum Punkt X unterschrieben.

Nun stellt sich die Frage, ob das so alles in Ordnung ist oder ob die BV ungültig ist, weil dem EBRM nicht die Möglichkeit gegeben wurde weiter an diese BV mitzuarbeiten. Gerade weil ich hier vorhin etwas über den § 28a las, kam mir der Gedanke, dass diese BV evtl. ungültig sein kann?