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Ordnungsgemäße Einladung Ersatzmitglieder

Z
zdophers
Jan 2018 bearbeitet

Hallo beisammen,

ich meine eigentlich den richtigen Weg zu wissen, nehme aber hier mal den Publikumsjoker.

Einladung zur Sondersitzung eines 9er Betriebsrates (Persönlichkeitswahl) 1 BRM Elternzeit --> erfordert EBRM 1 BRM Urlaub --> erfordert EBRM 1 BRM krank --> erfordert EBRM 1 BRM in anderer Sitzung --> kein EBRM

So weit so gut.

Wenn nun aber die nach Liste folgenden EBRM aus einem nichtvertretungsberechtigten Grund nicht können (siehe unten), endet dann die Kette oder interessieren mich nur die Abwesenheitsgründe der regulären BRM und ich wandere die EBRM-Liste weiter bis ich einen zu packen kriege?

Ich tendiere zu Tor 2 und gehe davon aus, dass ich eine Sitzung mit 8 Anwesenden, also 5 BRM und 3 EBRM ordnungsgemäß durchführen kann.

Ich hasse die Weihnachtszeit ;-)

2.561023

Community-Antworten (23)

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xumuimhxer

17.12.2013 um 17:37 Uhr

Wenn das richtige zu ladende (E oder nicht E)BRM nicht verhindert ist, muss genau es geladen werden, auch wenn Du schon vorher weißt, das es nicht kommt.

N
nicoline

17.12.2013 um 18:13 Uhr

Ergänzend zu meinem Vorschreiber: und gehe davon aus, dass ich eine Sitzung mit 8 Anwesenden, also 5 BRM und 3 EBRM ordnungsgemäß durchführen kann. Korrekt. Bei einer geraden Anzahl von BRM beachten: bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

R
Rattle

17.12.2013 um 18:18 Uhr

Hallo,

selbst wenn die EBRM nicht erscheinen, sind die fünf BRM beschlussfähig und können die sitzung abhalten.

MFG

N
nicoline

17.12.2013 um 18:47 Uhr

Hallo, was ja nicht wirklich die Frage war!

A
AlterHase

17.12.2013 um 22:58 Uhr

„Einladung zur Sondersitzung eines 9er Betriebsrates (Persönlichkeitswahl) 1 BRM Elternzeit --> erfordert EBRM 1 BRM Urlaub --> erfordert EBRM 1 BRM krank --> erfordert EBRM 1 BRM in anderer Sitzung --> kein EBRM

So weit so gut.“ Nicht unbedingt!

Ich will jetzt ja keinen Bange machen, aber es könnten durchaus noch einige zusätzliche Aspekte zur Beachtung anstehen.

1 BRM Elternzeit --> erfordert EBRM -Ist korrekt 1 BRM Urlaub --> erfordert EBRM - nicht zu Hundert Prozent korrekt. Kommt auf vor Urlaubsantritt getroffene Erklärung des Urlaubers an. Ist unter umständen zu laden, wenn vorher eine Teilnahmebereitschaft abgegeben wurde.

1 BRM krank --> erfordert EBRM - auch nicht zu Hundert Prozent korrekt. Kommt auf die Krankheit an. Teilnahmemöglichkeit kann bestehen.

1 BRM in anderer Sitzung --> kein EBRM - auch nicht zu Hundert Prozent korrekt. Ist eine Frage der Gewichtung und der Art der anderen Sitzung. Unter Umständen ist zu prüfen, ob andere Sitzung nicht verlegt werden kann oder dort ein Ersatzmitglied teilnehmen muss.

N
nicoline

17.12.2013 um 23:38 Uhr

Mein lieber Herr Gesangsverein, man kann es auch immer wieder verhundertprozentigen und verkomplizieren. Auch ein BRM in der Elternzeit könnte an den Sitzungen teilnehmen, wenn es wollte. Wenn die "verhinderten" BRM an der Sitzung hätten teilnehmen wollen, hätten sie es sagen müssen. Nicht der BRV ist immer wieder verpflichtet nachzufragen, sondern das BRM ist verpflichtet, rechtzeitig bekannt zu geben, dass es an der Sitzung teilnehmen will. Und was die andere Sitzung angeht, sagt mein Kommentar, dass die BR Sitzung immer Vorrang hat vor jeder anderen BR Arbeit. Aber auch, dass das BRM frei ist in seiner Entscheidung, an welcher Sitzung es teilnehmen will. Also keine Nachladung und keine Vorschrift, dass an der anderen Sitzung ein Ersatzmitglied teilnehmen muss.

A
AlterHase

18.12.2013 um 00:32 Uhr

Ist ja alles ganz schön und gut liebes nicolinchen.

Ich habe ja auch extra angemerkt, dass ich hier keinen erschrecken wollte. Nur ist es leider so, dass letztlich diese Entscheidungsfragen immer am BRV hängen bleiben und nicht immer so ganz klar sind. Wenn man sich im Gremium einig ist, dürfte alles ja auch kein Prob sein. Schließlich gilt ja immer noch, wo kein Kläger da kein Richter.

Da er aber immer noch zwischen den Toren herumtendiert und kein Selbsttor schießen sollte, sehe ich es zwar nicht als lebensnotwendig, aber zumindest auch nicht als unwichtig an, ihm noch einige zusätzliche Pfützen mit auf den Bolzplatz zu packen.

Naja, wenn ich ehrlich bin, was man ja gerade kurz vor Weihnachten sein sollte, wollte ich, da @zdophers ja die Weihnachtszeit hasst, sie ihm ganz verhageln ‘-)

Ich entschuldige mich hierfür auch tausendundeinmal……

Z
zdophers

18.12.2013 um 09:09 Uhr

Danke @AlterHase, aber so ganz verhageln kann man mir die Weihnachtszeit dann doch wieder nicht. Im Gegentum. Auf meine freien Tage ab genau morgen freue ich mich schon :-)

Zu Deinen Anmerkungen: Selbstverständlich.

Die Sitzungsteilnahmebreitschaft sowohl der Elternzeitlerin (die zugleich die Mutter meines Sohnes ist, wie praktisch), als auch des Urlaubers als auch der Kränkelnden habe ich freilich als erstes abgefragt.

Frohes Fest Euch allen.

B
betriebsratten

18.12.2013 um 09:49 Uhr

@alterhase und nicoline: Vollkommen richtig mit einer Ausnahme: Wenn ein BR Mitglied ein Mandat als GBR Delegierter o.ä. wahrnimmt ist er wirksam verhindert-dann ist ein EBRM zu laden.Kritisch wirds wenn es aus welchem Grund auch immer zu einem AG Verfahren kommt und der AG die Sitzung anzweifelt. Jeder Richter freut sich wenn er ein Verfahren wegen eines Formfehlers-sei es bei der Einladung, der Zusammensetzung des Gremiums etc. schnell beenden kann. Zu Lasten des BR und manchmal auch eines Mitarbeiters-das ist dann besonders bitter.

Eine zweite Mär ist es dass der BR nur mit min der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig ist. Weihnachten steht vor der Tür und die BR Mitglieder sind tatsächlich und wirksam nicht verfügbar. Dann kann bei Fristgebundenen Sachen zur Not auch nur ein anwesendes BR Mitglied entscheiden. Das BAG hat es in Anlehnung an den §§ für das Restmandat eines BR vor BR Wahlen so entschieden, um die Mitbestimmung zumindest ansatzweise zu sichern. Gruss von den Betriebsratten

N
nicoline

18.12.2013 um 09:53 Uhr

Nur ist es leider so, dass letztlich diese Entscheidungsfragen immer am BRV hängen bleiben und nicht immer so ganz klar sind. Nein, bleiben sie nicht und für mich ist es ganz klar, denn es ist so:

Nicht der BRV ist immer wieder verpflichtet nachzufragen, sondern das BRM ist verpflichtet, rechtzeitig bekannt zu geben, dass es an der Sitzung teilnehmen will.

Und wenn es keine Erklärung zur Teilnahme gibt, sind Ersatzmitglieder zu laden, so einfach ist das und nicht so kompliziert, wie Du es hier schreibst.

F
Farce

18.12.2013 um 21:06 Uhr

nicoline, so ganz glaubst Du doch wohl selbst nicht an das, was Du hier so über den Tresen hämmerst.......

Gibt es für diese Traumwelt auch noch Eintrittskarten? Wenn ja, hätte ich gerne ein paar....

H
Hoffnungsloser

18.12.2013 um 21:10 Uhr

Lass man gut sein. Haste eh null Chancen! In diese Welt lässt sie keinen rein........... Schließlich ist sie hier Alleinherscherrin und möchte es bestimmt auch bleiben

N
nicoline

18.12.2013 um 21:11 Uhr

ich glaube, es wird besser sein, Du bleibst in Deiner Traumwelt und ich in meiner, könnte schwierig werden, wenn wir uns begegnen.

N
nicoline

18.12.2013 um 21:14 Uhr

na Hoffnungloser, keinen Mut zu Deinem richtigen Nick zu stehen?

H
Hoffnungsloser

18.12.2013 um 21:29 Uhr

Nur keine Angst. Mut habe ich genug. Aber leider gibt es hieer keinen richtigen Nick. Aber ich kann dich beruhigen, es ist, zumindest in diesem Supertupertopforum mein einzieges. Glaub es oder nicht. Ist mir auch schnurzpipegal. Eigentlich hatte ich auch überhaupt nicht vor, mich hier zu Äußern, leider besteht hier irgendeine Ansteckungsgefahr zum verblöden.

Das Lesen fand ich allerdings bisher recht amüsant.......auch gerade weil es sich anscheinend so schön anonym Motzen lässt, was ja eine deiner Spezialgebiete, neben dem Nervigen Rumgezicke, zu sein scheint.

Nichts für ungut, aber für mich kommst Du hier einwenig zu stark als Wichtigtuerin und Verteidigerin des Zickenstandes rüber.

Hierran würde ich an deiner stelle unbedingt arbeiten. Wenn ich als recht seltener Besucher dieses schon so empfinde, mag ich mir garnicht vorstellen, wie das bei den dauergästen ankommt.

sO, jetzt ist ende mit meinem Gezicke......

Nachtrag

Damit hier keine falschen Verdächtigungen entstehen. Der den Du hier vieleicht vermutest, ist es nicht. Ich komme von überall und nirgends, aber nicht aus dem Reinländle. Ist jetzt nicht Negativ zu werten. Bin dort oft und auch gerne auf Urlaub......

N
Nubbel

18.12.2013 um 22:57 Uhr

hoffnungsloser, wenn du so oft im rheinländle bist, solltest du hoffnungsvoller sein!

sie hat ihr messer eher auf das weibchen gewetzt.

"Nichts für ungut, aber für mich kommst Du hier einwenig zu stark als Wichtigtuerin und Verteidigerin des Zickenstandes rüber."

wenn man hier nur aufläuft, wenn man miese laune hat, kommt man halt so rüber. es stört sie nicht einmal;)

H
Hartmut

19.12.2013 um 00:21 Uhr

leider besteht hier irgendeine Ansteckungsgefahr zum verblöden.

Nein, die besteht nicht! Keiner hier hat dir für diese Verunglimpfung einen Anlass gegeben.

N
Nubbel

19.12.2013 um 09:36 Uhr

ein schönes beispiel für ein verbreitetes problem. viele empfinden es als mobbing, wenn man ihnen wahrheiten sagt

K
Kulum

19.12.2013 um 10:10 Uhr

Mag wohl sein Nubbel. Allerdings hab ich mal im Deutschunterricht gelernt, der Empfänger bestimmt die Nachricht. Wenn sich jemand durch Äußerungen eines anderen gemobbt fühlt, sollte der sich Äußernde mal an seiner Argumentation arbeiten und das nicht als überbewertet abwinken

N
nicoline

19.12.2013 um 18:22 Uhr

Hoffnungsloser,

Nur keine Angst. Ich wüßt nicht, wovor ich Angst haben sollte. Mut habe ich genug. Glaube ich nicht. Aber leider gibt es hieer keinen richtigen Nick. Leider? Ich bedauere das nicht.

  • Ist mir auch schnurzpipegal.* Na, dann ist ja gut. Eigentlich hatte ich auch überhaupt nicht vor, mich hier zu Äußern, Fragt sich, warum Du es dann trotzdem getan hast. Deine bislang in diesem Forum hervorgebrachten Beiträge sind eher Verbalmüll, als das sie durch Substanz und Inhalt überzeugen. leider besteht hier irgendeine Ansteckungsgefahr zum verblöden. Vor Ansteckungsgefahr schützt man sich zu 100% wenn man Kontakt vermeidet mit dem, was einen anstecken könnte, nur mal so als kostenloser Rat. Ich glaube, es würde hier nie unangenehm auffallen, wenn Du Dich schützen gehen möchtest. Das Lesen fand ich allerdings bisher recht amüsant. Das zeigt Dein Niveau. auch gerade weil es sich anscheinend so schön anonym Motzen lässt, was ja eine deiner Spezialgebiete, neben dem Nervigen Rumgezicke, zu sein scheint.Nichts für ungut, aber für mich kommst Du hier einwenig zu stark als Wichtigtuerin und Verteidigerin des Zickenstandes rüber. Du glaubst nicht, wie schnurzpiepegal mir das ist. Ich kann damit leben, dass Frauen, die eindeutig ihre Meinung sagen als zickig gelten, ist überall Alltag in Deutschland. Hierran würde ich an deiner stelle unbedingt arbeiten. Wenn ich als recht seltener Besucher dieses schon so empfinde, mag ich mir garnicht vorstellen, wie das bei den dauergästen ankommt. Du bist sicher nicht der/die Richtige, um mir zu sagen, woran ich arbeiten soll. Damit hier keine falschen Verdächtigungen entstehen. Der den Du hier vieleicht vermutest, ist es nicht. Du, der hier so selten mitliest, hast einen Verdacht, wen ich vermuten könnte? Mit diesem Satz hast Du Dich so richtig enttarnt.

Nubbel es tut mir so leid für Dich, dass Du in Hoffnungsloser Art und Weise immier wieder von Dir auf andere schließt. Hast Du Deine Tabletten wieder abgesetzt oder die Therapie mal wieder abgebrochen?

Z
zdophers

20.12.2013 um 09:32 Uhr

@nubbel, hoffnungsloser oder wie auch immer.

Ich wäre Euch sehr verbunden, wenn Ihr Euch mit Eurem Gedisse innerhalb einer anderen Fragestellung austoben könntet.

Kindisch, unprofessionell und respektlos.

Und das vor Weihnachten.

Ihr glaubt doch nicht, dass der Weihnachtsmann was für Euch hat?

N
Nubbel

20.12.2013 um 09:39 Uhr

zdophers ich möchte mich bei dir entschuldigen! sicher hast du recht! aber manchmal geht es halt mit mir durch. nach der durchsuchung der wohnung kann ich mitteilen: sie hat was für mich:)

Z
zdophers

20.12.2013 um 21:02 Uhr

Uhuh, Wohnung durchsuchen nach Weihnachtsgeschenken? Glaube mir, die lösen sich wieder auf! Frohes Fest. zdophers.

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