Erstellt am 18.11.2010 um 13:23 Uhr von neskia
Die Antwort steht im TzBfG:
§ 2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
(2) Teilzeitbeschäftigt ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung
nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausübt.
Ja 400,- Euro Kräfte sind Teilzeitkräfte!