Teilzeitkraft gleich 400E Kraft?
Hallo, kann mir einer sagen ob eine 400€ Kraft auch gleichzeitig eine Teilzeitkraft ist. Wir haben in einer BV Dienstzeiten für Teilzeitkräfte vereinbart. Jetzt wird darauf herumgeritten, dass 400€ Kräfte keine Teilzeitkräfte wären. ist das so.
Community-Antworten (1)
18.11.2010 um 14:23 Uhr
Die Antwort steht im TzBfG:
§ 2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
(2) Teilzeitbeschäftigt ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausübt.
Ja 400,- Euro Kräfte sind Teilzeitkräfte!
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