Erstellt am 17.11.2010 um 10:10 Uhr von pfeilenbogen
Den AG, alspo den Chef, auffordern den Abteilungsleiter darauf hinzuweisen, dieses sofort zu unterlassen. Denn sonnst müsste der BR eine Sondersitzung einberufen mit dem einzigen TOP Beschlussfassung zur Beauftragung eines Anwaltes mit dem Ziel dem AG vom ArbG verbieten zu lassen in dieser Art die Arbeit des BR zu behindern.
Erstellt am 17.11.2010 um 10:27 Uhr von paula
Der AG geht hier sicher zu weit und da kann man ggf auch gerichtlich vorgehen. Habt ihr ihn schon mal abgemahnt?
es kommt halt immer darauf an wie der AG hier kommuniziert. Der AG ist z.B. durchaus berechtigt der Belegschaft mitzuteilen, dass bestimmte Vorhaben nicht umgesetzt werden weil die Zustimmung des BR nicht vorliegt.
Der Ton macht die Musik!
Erstellt am 17.11.2010 um 10:49 Uhr von franman
@ Paula Den Arbeitgeber ja ,der sagt auch nichts mehr öffentlich jetzt macht es unser Abteilungsleiter.
Erstellt am 17.11.2010 um 10:52 Uhr von Kölner
@franman
Es bleibt dabei: Der AG hat Sorge dafür zu tragen, dass auch dieser Abteilungsleiter 'in der Reihe' steht.
Erstellt am 17.11.2010 um 18:12 Uhr von DerAlteHeini
franman
Der Ansprechpartner des BR ist der AG oder eine ausdrücklich bevollmächtigte Person.
Den Arbeitgeber mit Fristsetzung (3 Tage) schriftlich auffordern, auf den Abteilungsleiter einzuwirken, die “Hetze” gegen den BR einzustellen. Bleibt die Aufforderung des BR ohne Ergebnis, sollte der BR den Arbeitgeber für das Verhalten des Abteilungsleiters und seine Untätigkeit schriftlich abmahnen. Zeigt der Abtleiter weiterhin keine Besserung, sollte der BR mit der Hilfe des Arbeitsgerichts für Unterlassung sorgen.