W.A.F. LogoSeminare

Kündigung eines überlassenen Arbeitnehmers

P
Patrick
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Ein Kollege ist schon etwas länger Herzkrank und kann für eine etwas längere Zeit nicht arbeiten. Er ist per Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bei unserer Muttergesellschaft beschäftigt und war dort von Anfang an tätig. Der Arbeitsvertrag ist an den Standort der Muttergesellschaft gekoppelt. Diese ist auch etwa 100 km von uns entfernt. Der Betriebsrat hat einer Kündigung nicht zugestimmt, da der Kollege im August nächsten Jahres evtll wieder fitt sein könnte. Nun hat die Muttergesellschaft einfach den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag für den Kollegen gekündigt. Wie ist nun die Rechtslage? Bei uns kann der Mitarbeiter auf Grund der Entfernung im Prinzip gar nicht arbeiten, wenn er wieder genesen ist. Geht das so einfach?

1.07001

Community-Antworten (1)

W
Widder

16.11.2010 um 17:33 Uhr

Wenn ich deine Frage richtig interpretiere, hat der AN einen AV mit der Mutter, und hat also "nur" den überlassungsvertrag gekündigt bekommen. Somit ist er noch bei der Mutter beschäftigt.. Warum sollte er aufgrund der Entfernung da nicht arbeiten können??? Es gibt, leider, viele Beispiele an denen Arbeitslosen zugemutet wird noch weiter zu fahren... und das wahrscheinlich für weniger Kohle....

Ihre Antwort