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Berücksichtigung der überlassenen Arbeitnehmer auf die Anzahl der Betriebsräte ?

M
Maddin
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb gibt es 48 eigene Mitarbeiter und 22 überlassenen Arbeitnehmer. Diese haben das aktive Wahlrecht, dürfen jedoch nicht gewählt werden. Ist bei der Berechnung der Anzahl der zu wählenden Betriebsräte die Anzahl der überlassenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen? Wenn nicht, wären 3 BR zu wählen, wenn ja, dann 5.

Ich wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort.

Gruß Martin

1.19105

Community-Antworten (5)

D
derdermalwjlwar

19.02.2014 um 11:53 Uhr

Ja, nach der neuesten Rechtsprechung des BAG zählen auch Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der Größe des BR. (BAG Beschluss vom 13.3.2013, Az. 7 ABR 69/11)

N
Nubbel

19.02.2014 um 11:54 Uhr

5

BAG 13.3.2013, 7 ABR 69/11

G
gironimo

19.02.2014 um 11:56 Uhr

ergibt sich ja eigentlich schon aus dem § 9 BetrVG, wo die Größe des BR von den wahlberechtigten AN abgeleitet wird (bei dieser Größe).

N
Nubbel

19.02.2014 um 11:58 Uhr

stimmt, nur zu dumm dass das die richter bis letztes jahr nicht begriffen hatten

P
paula

19.02.2014 um 12:28 Uhr

die Bundesregierung will ja jetzt da vieles klarer fassen...

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