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Leiharbeiter

J
JJRUH
Nov 2016 bearbeitet

Ist es notwendig, den BR anzuhören, wenn ein Leiharbeiter nicht mehr im Betrieb benötigt wird? - Bei Einstellung sicher, aber bei "Entlassung"?

98601

Community-Antworten (1)

W
wahlvst

16.11.2010 um 16:36 Uhr

Nein, es ist auch keine Entlassung. Es wird nur der Vertrag mit dem Verleiher beendet. Der AG des Leiharbeites ist ja der Verleiher und dieser sollte den AN anders einsetzen.

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