Ist es notwendig, den BR anzuhören, wenn ein Leiharbeiter nicht mehr im Betrieb benötigt wird? - Bei Einstellung sicher, aber bei "Entlassung"?
Erstellt am 16.11.2010 um 15:36 Uhr von wahlvst Nein, es ist auch keine Entlassung. Es wird nur der Vertrag mit dem Verleiher beendet. Der AG des Leiharbeites ist ja der Verleiher und dieser sollte den AN anders einsetzen.