Erstellt am 16.11.2010 um 21:19 Uhr von wölfchen
. . . liest sich recht merkwürdig und erinnert an moderne Sklaverei - würde ich nie unterschreiben und wenn es in Unkenntnis bereits geschehen ist, würde ich schleunigst die Rechtsabteilung der Gewerkschaft aufsuchen (wenn ich Mitglied bin) oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte) um diesen Vertrag prüfen zu lassen - es gibt Formulierungen, die unzulässig sind, trotz aller Vertragsfreiheit in Deutschland. Ob diese dazu gehört, weiß ich nicht - würde jedoch dringend eine Prüfung anraten . . . .
Erstellt am 16.11.2010 um 21:24 Uhr von alterBrummbär
Schnackel,
dürfte gegen die AGB verstossen.
Hier hilft ein Fachanwalt.
Erstellt am 16.11.2010 um 22:13 Uhr von DonJohnson
*Sind Arbeitsverträge mit der der Arbeitszeit 24-50 Stunden rechtens?
Wie wird in diesem Fall Mehrarbeit definiert? *
in welchem Zeitraum? Woche, Monat Jahr? Auf jedenfall sind sie rechtens . wo meine Kollegen da Probleme sehen, entzieht sich meiner Glaskugel und meinem Verständnis.
Mehrarbeit wird es aber erst nach der Stundenzahl eines vollzeitlers... solltest du auf % anspielen...
Erstellt am 17.11.2010 um 09:25 Uhr von wölfchen
. . . Bedenken habe ich, weil ein solcher Vertrag mir die Möglichkeit nimmt, zusätzlich zu den 24 Stunden einen Zweitjob zur Sicherung meiner Lebensbedürfnisse anzunehmen. Da ich jedoch nicht sicher bin, ob eine solch weite Spanne von 24-50 noch durch die Vertragsfreiheit gedeckt ist, habe ich den Gang zum Fachmann empfohlen :-)
Erstellt am 17.11.2010 um 18:03 Uhr von Schnackel
von Schnackel
Wir haben diese Verträge durch eine BV entschärft. Das Problem ist die anhaltende Mehrarbeit. Unser GF ist der Meinung man muss den Betriebsrat nicht einschalten, wenn die MA freiwillig kommen. Unser BR besteht nur aus neuen Mitgliedern und deshalb fällt es uns manchmal schwer das Richtige zu tun.
Erstellt am 18.11.2010 um 11:05 Uhr von Petrus
@Schnackel:
Dann habe ich eine Webseitenempfehlung für euren Chef. http://www.handelsblatt.com/archiv/betriebsrat-muss-freiwilliger-mehrarbeit-zustimmen;536933
Aktenzeichen zum Urteil im Artikel.
Für interessierte: Urteil ist im Volltext auf Seiten des LAG DüDo zu finden