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Mehrarbeit

S
Schnackel
Nov 2016 bearbeitet

Sind Arbeitsverträge mit der der Arbeitszeit 24-50 Stunden rechtens? Wie wird in diesem Fall Mehrarbeit definiert? Zusatz: 3/4 der Belegschaft haben einen Vertrag mit der 24-50 Stunden-Regelung. Jeden Monat verlangt die Geschäftsleitung 2 zusätzliche Samstage als Mehrarbeit. Es gibt in dieser Firma noch MA mit 40 Stundenverträgen. Da Mehrarbeit zustimmungspflichtig ist, werden wir auch jeden Monat gefragt, da unsere Betriebsvereinbarung nur 8 Stunden Mehrarbeit abdeckt. Für diesen Monat wurde kein Antrag seitens der Geschäftsleitung gestellt und trotzdem Mehrarbeit angeordnet. Wie sollen wir denn jetzt darauf reagieren?

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Community-Antworten (6)

W
wölfchen

16.11.2010 um 22:19 Uhr

. . . liest sich recht merkwürdig und erinnert an moderne Sklaverei - würde ich nie unterschreiben und wenn es in Unkenntnis bereits geschehen ist, würde ich schleunigst die Rechtsabteilung der Gewerkschaft aufsuchen (wenn ich Mitglied bin) oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte) um diesen Vertrag prüfen zu lassen - es gibt Formulierungen, die unzulässig sind, trotz aller Vertragsfreiheit in Deutschland. Ob diese dazu gehört, weiß ich nicht - würde jedoch dringend eine Prüfung anraten . . . .

A
alterBrummbär

16.11.2010 um 22:24 Uhr

Schnackel, dürfte gegen die AGB verstossen. Hier hilft ein Fachanwalt.

D
DonJohnson

16.11.2010 um 23:13 Uhr

*Sind Arbeitsverträge mit der der Arbeitszeit 24-50 Stunden rechtens? Wie wird in diesem Fall Mehrarbeit definiert? *

in welchem Zeitraum? Woche, Monat Jahr? Auf jedenfall sind sie rechtens . wo meine Kollegen da Probleme sehen, entzieht sich meiner Glaskugel und meinem Verständnis.

Mehrarbeit wird es aber erst nach der Stundenzahl eines vollzeitlers... solltest du auf % anspielen...

W
wölfchen

17.11.2010 um 10:25 Uhr

. . . Bedenken habe ich, weil ein solcher Vertrag mir die Möglichkeit nimmt, zusätzlich zu den 24 Stunden einen Zweitjob zur Sicherung meiner Lebensbedürfnisse anzunehmen. Da ich jedoch nicht sicher bin, ob eine solch weite Spanne von 24-50 noch durch die Vertragsfreiheit gedeckt ist, habe ich den Gang zum Fachmann empfohlen :-)

S
Schnackel

17.11.2010 um 19:03 Uhr

von Schnackel Wir haben diese Verträge durch eine BV entschärft. Das Problem ist die anhaltende Mehrarbeit. Unser GF ist der Meinung man muss den Betriebsrat nicht einschalten, wenn die MA freiwillig kommen. Unser BR besteht nur aus neuen Mitgliedern und deshalb fällt es uns manchmal schwer das Richtige zu tun.

P
Petrus

18.11.2010 um 12:05 Uhr

@Schnackel: Dann habe ich eine Webseitenempfehlung für euren Chef. http://www.handelsblatt.com/archiv/betriebsrat-muss-freiwilliger-mehrarbeit-zustimmen;536933

Aktenzeichen zum Urteil im Artikel.

Für interessierte: Urteil ist im Volltext auf Seiten des LAG DüDo zu finden

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