Einmalige Änderung der Arbeitszeit
Hallo Wissende! Wir benötigen dringend Eure Hilfe. Frage:
Kann der AG anordnen, dass für einen Tag die Arbeitzeit für alle Mitarbeiter um eine Stunde verlegt wird? Von 7:00 auf 8:00 Arbeitsbeginn? ( Die MA hätten normalerweise 15:30 Feierabend, jetzt soll um 16:00 eine Abschiedsfeier des GF stattfinden...) Wir sehen da MB § 87 und möchten dies ablehnen - möglich?
Vielen Dank für Eure Hilfe vorab
Community-Antworten (7)
16.11.2010 um 11:32 Uhr
ganz klar "nein"
Wenn Chef die Arbeitszeit verlegen möchte dann braucht er eine JA vom BR. Üblicherweise hat man eine BV über die Regelmässigen Arbeitzeiten im Betrieb und wenn man davon abweichen möchte beantragt der gescheite demokratisch gebildete deutsche Chef per antrag beim BR das man für Zeit X und Abtl. Y eine änderung benötigt. Der hoch motivierte und durch und durch nette BR BESCHLIESST das dann PUNKT Wenn Chef das nix kapieren dann Chef brauch Arbeitsrichter für zu erklären.
16.11.2010 um 12:01 Uhr
Hallo, natürlich ist der BR vor der verlegung der Arbeitszeit zu fragen. Ein auf gute Zusammenarbeit mit der GL arbeitender BR wird der Bitte der GL nicht widersprechen. Aus gründer der vertrauensvollen zusammenarbeit gebietet die Höflichkeit bei der Abschiedsfeier des GF dass zumindest der BR Vorsitzende anwesend ist. Ich könnte mir auch vorstellern dass auch andere Gremiumsmitglieder und Mitarbeiter dabei sein wollen. Ausserdem ist es doch dann sogar bezahlte Arbeitszeit für die die AN keine gegenleistung erbringen müssen. Die eine Stunde die man später nach Hause kommt wird doch wohl jeder verschmerzen können.
16.11.2010 um 12:03 Uhr
Ihr könnt es ablehnen. Ganz klar. Aber ich würde mich mit den Argumenten des AG genau auseinandersetzen. Es gibt ja wohl einen Grund warum die GL das will. Und ich vermute mal dass wenn ihr nein sagt danach Feuer unter dem Dach ist.
16.11.2010 um 12:20 Uhr
nu ich wieder ;-)))
Kann der AG anordnen, dass für einen Tag die Arbeitzeit für alle Mitarbeiter um eine Stunde verlegt wird? Von 7:00 auf 8:00 Arbeitsbeginn? JA, kann er und wenn das Gremium sein MBR nicht wahrnimmt, gilt das auch so.
Nun wegen der vertrauensvollen Zusammenarbeit: Im Sinne dieser, wird der AG sicher auf den BR zukommen und mit ihm darüber sprechen... Auch mir fällt da so spontan kein Grund ein, warum man da nciht mal Entgegenkommen zeigen sollte...
16.11.2010 um 13:32 Uhr
Hallo DJ,lange nichts gehört:-)
Erstmal Zustimmung und ansonsten würde ich als BR auch nicht wegen einer einmaligen Stunde zur Mobilmachung aufrufen.Selig ein BR,der solche Sorgen hat;-)
Grüsse,sueton
16.11.2010 um 13:58 Uhr
sueton gehört ja eh nciht ;-) Aber ab und an schreibe ich hier schon noch, so ist es ja nicht ;-)))
Auch wir haben größere Sorgen und Probleme, als den Arbeitstag mal eine Stunde verschoben ausklingen zu lassen ;-)))
Eigentlich wollte ich auch gar ncihts schreiben, aber die Aussage, dass der AG das ohne BR nciht machen kann, hat mich dann doch "verleitet" ;-)
16.11.2010 um 15:37 Uhr
Auch mir fällt da so spontan kein Grund ein, warum man da nciht mal Entgegenkommen zeigen sollte...
Weil für einige Betriebsräte "ablehnen" als allein seelig machende Betriebsratsarbeit angesehen wird. Was Chef sagt, KANN gar nicht gut sein, also ablehnen. und die Mitarbeiter fragen bei Problemen auch: ... warum habt ihr das nicht abgelehnt? Ich denke, da ist in den Köpfen noch ein Knoten, der geglättet werden muss.
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