Terminabstimmung Betriebsversammlung?
Muss der Termin für eine Betriebsversammlung mit der Geschäftsleitung abgestimmt sein?
Community-Antworten (3)
15.11.2010 um 18:29 Uhr
@Termin, wenn ihr wollt das Cheffe seinen Vortrag hält, solltet ihr schon die Termine abstimmen, oder? :-)
15.11.2010 um 23:55 Uhr
@MonaLisa: Ja und nein. Auch wenn ein 'b' in derselben fehlte, war die Frage nicht, '...wenn der BR will, dass der Cheffe vorträgt...., muss der Termin...a!b!gestimmt sein?'. Solche Versammlung kann durchaus 'geschäfstführungslos' genügend Unterhaltungswert bieten! Was aber, wenn der vorauseilende Betriebsratsterminfindungseinigungsversuch scheitert - wer hat dann die gerichtssichere Terminhoheit?
16.11.2010 um 00:30 Uhr
Termin, den Zeitpunkt bestimmt der BR durch Beschluss, ohne dass es der Zustimmung durch den AG bedarf. Der AG sollte vom Betriebsrat, der Einladung nach § 43 Abs. 2 S. 1 BetrVG, frühzeitig über den Termin unterrichtet werden. Der BR darf die Betriebssammlung jedoch nicht willkürlich festlegen. Er hat auf die betrieblichen Notwendigkeiten und Erfordernisse Rücksicht zu nehmen. Das ergibt sich aus § 2 Abs. 1 BetrVG. Das bedeutet nicht, dass nur der Zeitpunkt in Betracht kommt, der den Betriebsablauf am wenigsten stört. Legt der BR aber einen mit den betrieblichen Notwendigkeiten unvereinbaren Termin fest, kann der Termin auf Antrag des Arbeitgebers mittels einstweiliger Verfügung aufgehoben werden.
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