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Vorschlag der Personalabt. ausgewählte BR zum Personalgespräch hinzuziehen

G
georg68
Nov 2025 bearbeitet

Darf die Personalabt. einzelne BRs zu geplanten Personalgesprächen vorabinformieren und im Anschluss nach Terminabstimmung des BR und der PA, den oder die vorabinformierte/n BR aktiv als Teilnehmer zum Gespräch in der Einladung vorschlagen?

Nach dem Motto, der/die hat Zeit, ist vielleicht freigestellt, und kann unterstützen...

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Community-Antworten (14)

C
celestro

14.11.2025 um 13:26 Uhr

Meines Erachtens nach "geht das mal gar nicht". Ein AN darf sich ein BRM zu einem Personalgespräch dazu holen. Der AG darf das aber nicht ... und er darf mEn auch kein BRM überhaupt in irgendeiner Weise über so ein Gespräch informieren.

L
Locke69

14.11.2025 um 15:07 Uhr

celestro wo steht das der Arbeitgeber das nicht darf? Es könnte sogar als vertrauensvolle zusammen Arbeit bezeichnen den BR vorher über Personalgespräche zu Informieren. Des weiteren kann der Arbeitgeber sehr wohl ein BR Mitglied vorschlagen bei dem Gespräch zur Unterstützung für den Arbeitnehmer teilzunehmen. Der Arbeitnehmer hat nur das Recht zu sagen BRM 1 nicht ich nehme BRM 2.

L
Locke69

14.11.2025 um 15:11 Uhr

Und bevor Fragen aufkommen. Mit BRM 2 meine ich natürlich ein beliebiges Mitglied des Betriebsrates.

C
celestro

14.11.2025 um 16:59 Uhr

"celestro wo steht das der Arbeitgeber das nicht darf?"

Was genau meinst Du?

"Es könnte sogar als vertrauensvolle zusammen Arbeit bezeichnen den BR vorher über Personalgespräche zu Informieren."

Zitat: "§ 82 Abs. 2 BetrVG:

(2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden."

Der AN kann es verlangen ... sprich jederzeit. Ich kann mir gerade nicht vorstellen, wie man auf die Idee kommt, das die Info "der AN will ein Personalgespräch haben" (oder anders gesagt "das Petzen") als vertrauensvolle Zusammenarbeit angesehen werden soll. Zumal der BR die AN vertritt.

weiter zitiert:

"Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen."

Er ist aus dem Zusammenhang heraus natürlich der AN. Der AN kann ein BRM hinzuziehen. Vom AG steht dort nichts (und auch im Fitting steht das nicht anders).

und noch viel wichtiger:

"Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt dieser Verhandlungen Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird."

wenn ein AN ein BRM mit in ein solches Gespräch nimmt, darf dieses BRM nicht einmal mit einem anderen BRM (oder dem BRV) darüber reden, sofern der AN das nicht explizit erlaubt hat. Eine solche Verschwiegenheit gegenüber den anderen Mitgliedern des Gremiums gibt es mWn sonst nirgends.

"Des weiteren kann der Arbeitgeber sehr wohl ein BR Mitglied vorschlagen bei dem Gespräch zur Unterstützung für den Arbeitnehmer teilzunehmen."

bezüglich der Teilnahme von BRM hat sich der AG rauszuhalten ... siehe oben

"Der Arbeitnehmer hat nur das Recht zu sagen BRM 1 nicht ich nehme BRM 2."

wie gesagt ... siehe oben.

O
Otmar

14.11.2025 um 20:19 Uhr

Weshalb sollte der AG kein BRM zum Gespräch hinzuziehen können, bin klar bei Locke. Steht das irgendwo, dass er es nicht darf? Nein, somit darf er es, sonst bitte das Gegenteil posten! Manchmal ergibt sowas aus taktischen Gründen durchaus Sinn, speziell wenn der AN stur ist. So ergeben sich andere Sichtweisen, die dem ein oder anderen die Augen öffnen.

M
Meph1977

14.11.2025 um 20:38 Uhr

Weil es sache des Arbeitnehmers ist ob er den Betriebsrat mit ins Boot holen will oder nicht und nicht dir Aufgabe des Arbeitgebers. Ich sehe es allerdings durchaus positiv das der Arbeitgeber das tun möchte. Die beste Lösung wäre wenn der AG es dem AN einfach empfiehlt den BR hinzu zuziehen oder fragt ob er das möchte.

C
celestro

14.11.2025 um 20:50 Uhr

Das ergibt sich rein logisch aus den Dingen, die im Gesetz stehen.

Hier nochmal ein paar Sätze, die das deutlich machen:

"Ein Betriebsrat hat die Aufgabe, die Arbeitnehmerinteressen im Betrieb gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten."

und:

"Der Arbeitnehmer darf ein bestimmtes Betriebsratsmitglied auswählen. Weder der Arbeitgeber noch der Betriebsrat können bestimmen, dass ein anderes arbeitgeberseitig oder vom Gremium ausgewähltes Betriebsratsmitglied am Personalgespräch partizipiert."

und der AN darf zu SEINEM Gespräch natürlich auch ablehnen, das jemand vom BR dabei ist.

P.S. Schau mal bitte in den Fitting unter §82 BetrVG ... ich habe leider keinen greifbar gerade, aber da sollte das eigentlich auch drinstehen.

P.P.S.

"Manchmal ergibt sowas aus taktischen Gründen durchaus Sinn, speziell wenn der AN stur ist. So ergeben sich andere Sichtweisen, die dem ein oder anderen die Augen öffnen."

der AG darf also Deiner Meinung nach einem AN ein BRM aufzwingen?

Dass das manchmal gut für den AN wäre da gebe ich Dir absolut recht. Darum geht es hier aber gerade nicht.

O
Otmar

14.11.2025 um 21:12 Uhr

Mal wieder nur Meinungen, im Gesetz steht nunmal nicht, dass der AG es nicht darf. Können wir uns bitte auf Fakten beschränken und nicht auf Mutmaßungen?

C
celestro

14.11.2025 um 21:29 Uhr

Dir ist hoffentlich klar, das "es steht nicht im Gesetz, daher darf der AG das" auch nur eine Meinung und kein Fakt ist. ;-))))

P.S. das der AG es nicht darf, habe ich in einer BR-Schulung gelernt. Nur kann man leider nicht alles immer irgendwo nachlesen. Vielleicht auch besser so ... sonst wären die Schulungsleiter morgen arbeitslos.

O
Otmar

14.11.2025 um 21:55 Uhr

Zeig doch einfach den Gesetzestext, dem es dem AG untersagt. Und bitte, eine BR-Schulung ersetzt keine Gesetze.

Bis dahin, bin ich klar bei Locke und zu diesem Thema auch raus, sehr mühseelig, alles immer und immer wieder zu äußern, ohne das konkretes gesagt wird. Gute Nacht allerseits

C
celestro

14.11.2025 um 22:03 Uhr

"Zeig doch einfach den Gesetzestext, dem es dem AG untersagt."

Zeig doch einfach den Gesetzestext, der es dem AG erlaubt.

M
Meph1977

15.11.2025 um 21:42 Uhr

Der AG darf den BR nicht von sich aus mit ins Boot holen weil es gegen den Datenschutz verstößt und alles was mit Datenschutz zu tun hat brauch derjenige der die Daten weitergeben will explizit eine Erlaubniss oder eine Rechtsgrundlage.

D
DummerHund

17.11.2025 um 21:35 Uhr

@ Celestro Wer will dem AG oder der Perso verbieten einzelne BRM´s zu diesem Gespräch vor zu schlagen oder zu fordern? Es gibt kein Gesetz oder keine Vorschrift die besagt das er dies nicht darf!!!!! Ob ein BR oder ein AN an darauf ein geht ist dann eine ganz andere Sache: Ich Konkretisiere noch mal, ein BR kann es gar nicht bestimmen ohne Zustimmung eines Betroffenen bei einem Personalgespräch. Dennoch halte ich es erst einmal löblich das der AG den BR vorab informiert.

C
celestro

19.11.2025 um 14:28 Uhr

Sei bitte so gut und lese nochmal in Ruhe nach was ich gesagt habe und was Du jetzt sagst. Und dann überlege, ob es da eine Differenz gibt, über die wir reden müssten.

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