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Nachrücker im BR

J
Jokerebi
Nov 2016 bearbeitet

Ein Betriebsratsmitglied von uns ist in eine höhere Position aufgerückt und kann deswegen den Posten des Betriebsrates nicht mehr wahrnehmen. Da wir eine Listenwahl durchgeführt haben, würde die nächste Person auf dieser Liste nachrücken. Diese möchte das Amt aber nicht annehmen. Gibt es einen schriftlichen Vordruck dafür, wo die Person dafür unterschreibt, das sie den Posten nicht annehmen möchte, oder kann mir jemand sagen, auf was ich in so einem Schriftstück achten muss.

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Community-Antworten (3)

M
monalisa

15.11.2010 um 17:02 Uhr

@Jokerebi, naja, wenn der BR - Kollege in eine Leitende Position aufgerückt ist, kann er das Amt nicht mehr wahrnehmen und muss zurücktreten. Wobei ich erstmal nachsehen würde, ob der neue Job sich in dieser Riege ansiedelt. Bei deiner nächsten Frage kräuseln sich bei mir gerne die Haare auf den Zähnen! Sich aufstellen lassen und wenn's dann erst wird, den Schwanz einziehen mit der Bemerkung: Nö, ich mag eigentlich gar nicht....... Habt ihr die Minderheitenregelung bei der nachrückerei beachtet? Ansonsten würde ich den/diesen Nachrücker auffordern, mit 2 Sätzen aufzuschreiben, dass er als Ersatz ab sofort nicht mehr zur Verfügung steht. Eine Form muss nicht eingehalten werden, aber ist nicht mehr rückgängig zu machen!

W
wahlvst

15.11.2010 um 17:23 Uhr

Entweder ist der AN/BRM nun leitender Ang. dann würde er das Mandat per Gesetz verlieren oder aber er legt es offiziell nieder /Rücktritt). Schreiben an BRV, fertig. Doch nur weil er jetzt ggf. eine Vorgesetzenfunktion oder eine etwas herausgehobene hat ist eigentlich kein Grund für einen Rücktritt.

N
niemand

15.11.2010 um 17:56 Uhr

Das stellvertretende Mitglied rückt automatisch nach. Das kann dieses auch nicht ablehnen. Er kann dann aber sofort sein Amt niederlegen, entweder schriftlich an den BR oder auf seiner ersten Sitzung. Ihr ladet ihn jeden Falls wenn er nachgerückt ist zur nächsten Sitzung ein.

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