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Weitergabe Personalkosten

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Hulky
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

der Personalleiter (leitender Angestellter) ist mehrere Tage im Jahr als Beisitzer/Richter Arbeitsgericht/Handelsgericht tätig. Für diese Zeiten wird er vom Arbeitgeber freigestellt. Meine Frage, müssen die jeweiligen Gerichte die Personalkosten von dem Personalleiter übernehmen. Ich bitte um Antworten.

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Community-Antworten (6)

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wahlvst

15.11.2010 um 14:48 Uhr

was interessiert Dich dieses? Wäre doch ausschließlich ein Thema des AG oder ggf. des Betroffenen!

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wölfchen

15.11.2010 um 16:21 Uhr

. . . aber weil es Dich so interessiert: Ehrenamtliche Richter üben ihr Amt als Ehrenamt aus, sind dafür von der Arbeit freizustellen und sie erhalten eine gesetzlich geregelte Entschädigung, die einen gewissen wirtschaftlichen Ausgleich für etwaige Einkommenseinbußen schafft, aber keine "Entlohnung" für die ehrenamtliche Tätigkeit darstellt. Eine Entschädigung wird gewährt für

  • Zeitversäumnis und Verdienstausfall,
  • Fahrtkosten und Wegstrecken,
  • Aufwand.
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ganther

15.11.2010 um 16:57 Uhr

manche BRs haben einfach zu viel Zeit und zu wenig Probleme im Betrieb. Sonst würden sie nicht solche Fragen stellen

P
Petrus

15.11.2010 um 18:12 Uhr

H
Hulky

16.11.2010 um 11:11 Uhr

Heeeey ganther,

gehörst du zu den Arbeitgebern.

G
ganther

16.11.2010 um 12:15 Uhr

Nein überhaupt nicht. Gerade deshalb stelle ich die Frage. Wie kommt man dazu sich für so was zu interessieren? Neid? Langweile?

Mir fällt jedenfalls nichts ein warum sich der BR damit beschäftigen sollte. Schuster bleib bei deinen leisten. Kümmert euch um die Kollegen! Tut euern Job! Anscheinend habt ihr noch viel Kapazitäten um euch für die MA einzusetzen

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