Hallo zusammen,

der Personalleiter (leitender Angestellter) ist mehrere Tage im Jahr als Beisitzer/Richter Arbeitsgericht/Handelsgericht tätig. Für diese Zeiten wird er vom Arbeitgeber freigestellt. Meine Frage, müssen die jeweiligen Gerichte die Personalkosten von dem Personalleiter übernehmen. Ich bitte um Antworten.