Erstellt am 15.11.2010 um 13:48 Uhr von wahlvst
was interessiert Dich dieses? Wäre doch ausschließlich ein Thema des AG oder ggf. des Betroffenen!
Erstellt am 15.11.2010 um 15:21 Uhr von wölfchen
. . . aber weil es Dich so interessiert:
Ehrenamtliche Richter üben ihr Amt als Ehrenamt aus, sind dafür von der Arbeit freizustellen und sie erhalten eine gesetzlich geregelte Entschädigung, die einen gewissen wirtschaftlichen Ausgleich für etwaige Einkommenseinbußen schafft, aber keine "Entlohnung" für die ehrenamtliche Tätigkeit darstellt. Eine Entschädigung wird gewährt für
- Zeitversäumnis und Verdienstausfall,
- Fahrtkosten und Wegstrecken,
- Aufwand.
Erstellt am 15.11.2010 um 15:57 Uhr von ganther
manche BRs haben einfach zu viel Zeit und zu wenig Probleme im Betrieb. Sonst würden sie nicht solche Fragen stellen
Erstellt am 15.11.2010 um 17:12 Uhr von Petrus
@Hulky:
http://www.lmgtfy.com/?q=Entsch%C3%A4digung+Sch%C3%B6ffe
Erstellt am 16.11.2010 um 10:11 Uhr von Hulky
Heeeey ganther,
gehörst du zu den Arbeitgebern.
Erstellt am 16.11.2010 um 11:15 Uhr von ganther
Nein überhaupt nicht. Gerade deshalb stelle ich die Frage. Wie kommt man dazu sich für so was zu interessieren? Neid? Langweile?
Mir fällt jedenfalls nichts ein warum sich der BR damit beschäftigen sollte. Schuster bleib bei deinen leisten. Kümmert euch um die Kollegen! Tut euern Job! Anscheinend habt ihr noch viel Kapazitäten um euch für die MA einzusetzen