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Erste Betriebsversammlung

K
katharinadirekt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Frage zur Betriebsversammlung. Am 06.12. soll unsere erste BV stattfinden. Wir haben jetzt den Mietvertrag für den Raum zugeschickt bekommen (da wir hier keinen anderen Raum haben). Müssen wir die Zahlung der Miete mit dem AG abklären oder fällt das unter § 40 Abs. 2 BetrVG?

Viele Kollegen fragten uns jetzt auch, ob es möglich ist, dass es was zu Essen gibt. Wie wird das bei Euch gehand habt. Was können wir allein entscheiden?

Vielen Dank für die Hilfe

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Community-Antworten (2)

W
wahlvst

15.11.2010 um 15:01 Uhr

Der BR kann keine Geschäfte machen, da er keine juristische Person ist, also auch keine Räume anmieten. Er kann nur den AG auffordern einen geeigneten Raum bereitzustellen.

G
ganther

15.11.2010 um 16:45 Uhr

Essen? Man sollte den Leuten sagen, dass es dort wichtige Themen zu besprechen gilt und das wäre nicht die Verpflegung

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