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Bildung GBR Verschmelzung - wann ist Stichtag ?

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Lancelot
Nov 2016 bearbeitet

nach § 47 Betrvg muss ein GBR gebildet werden, wenn 2 BRs vorliegen. Wie ist das bei einer Verschmelzung ?? Ist der Stichtag zur Gründung die Beurkung des Verschmelzungsvertrages § 2 UmwandG oder der (zufällige) Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister ?? Wäre wichtig wegen Teilnahme am KBR

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Community-Antworten (8)

M
Motivation

15.11.2010 um 12:41 Uhr

Hallo lancelot,

ich verstehe Deine Frage nicht genau. Ihr habt einen GBR gegründet? Was meinst Du mit Stichtag? ... Stichtag für was? Und was hat der KBR jetzt damit zu tun? Habt Ihr auch schon einen KBR gegründet?

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Lancelot

15.11.2010 um 14:45 Uhr

Wir wollen/müssen einen GBR gründen, und zwar dann, wenn mehrere BRs vorliegen - wann ist das bei einer Verschmelzung ? Der tag, an dem der Verschmelzungsvertrag unterschrieben wird, oder der tag, an dem die Verschmelzung ins handelsregister eingetragen wird. Wenn ein GBR vorliegt, müssen auch Kollegen aus dem GBR zum KBR gehen, daher ist Zeitpunkt wichtig

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Petrus

15.11.2010 um 18:00 Uhr

Das dürfte der Eintragungszeitpunkt im HR sein; Vgl. z.B. den Wirksamkeitsvermerk in §19(1) UmwG

Wenn ein GBR vorliegt, müssen auch Kollegen aus dem GBR zum KBR gehen, daher ist Zeitpunkt wichtig

Und vorher gehen die Kollegen aus den beiden BR zum KBR - so what.

L
Lancelot

15.11.2010 um 18:07 Uhr

nein, so einfach ist das nicht. Zum KBR kommt man als Entsandter des GBR. Gibt es also kein GBR, geht es auch nicht zum KBR, deshalb ist Zeitpunkt wichtig !!

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Immie

15.11.2010 um 18:20 Uhr

@lancelot

...Zum KBR kommt man als Entsandter des GBR. Gibt es also kein GBR, geht es auch nicht zum KBR,...

Also gibt es ohne GBR nie nicht einen KBR?

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rkoch

16.11.2010 um 10:44 Uhr

@lancelot

Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, aber meine 5ct zum Nachdenken:

Ist der Stichtag zur Gründung die Beurkung des Verschmelzungsvertrages § 2 UmwandG oder der (zufällige) Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister ??

Weder - noch. Was den Termin angeht kommt IMHO nur einer in Frage: Der Verschmelzungsstichtag nach §5 (1) 6. UmwG. An diesem Tage wird die Verschmelzung rechtlich wirksam.

Aber das heißt nicht, das ihr jetzt 5 Minuten nach diesem Zeitpunkt losrennen müsst.

Faktisch ist die Verschmelzung mit Unterzeichnung des Vertrages beschlossene und unwiderufliche Sache. Ab diesem Moment kann der BR anfangen sich umzustrukturieren. Wie bei der BR-Wahl können die Vorbedingungen (evtl. muss ja auch der BR neu gewählt werden wenn die Voraussetzungen vorliegen) zur Bildung der Gremien bereits lange vor dem Stichtag geschaffen werden. Die Rechtswirksamkeit (sprich z.B. das Aufleben des GBR der schon Wochen vorher gebildet wurde) tritt dann mit dem Verschmelzungsstichtag ein (wie auch ein schon Wochen vor dem Ende der Amtszeit des bestehenden BR gewählter neuer BR am Tag nach Ende der Amtszeit des alten BR sein Amt aufnimmt).

Allerdings ist es auch kein Beinbruch wenn die entsprechenden Maßnahmen erst nach diesem Stichtag passieren. Die Chance das der AG das Fehlen eines GBR ausnutzt um an der Mitbestimmung vorbei Sachen aus dem originären Zuständigkeitsbereich des GBR umzusetzen ist doch verschwindend gering.

KBR-Sitzungen sind i.d.R. auch nicht sooo häufig, das es auf einen Tag ankommen würde.

Also stresst Euch nicht und macht einfach alles richtig. Viel schlimmer als einen Tag zu versäumen wäre einen GBR zu bilden wo ein gemeinsamer BR hingehören würde.

P
Petrus

16.11.2010 um 14:43 Uhr

@lance

nein, so einfach ist das nicht. Zum KBR kommt man als Entsandter des GBR. Gibt es also kein GBR, geht es auch nicht zum KBR, deshalb ist Zeitpunkt wichtig !!

Dann lies mal §54(2) BetrVG. Der gilt bis zur Verschmelzung.

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Lancelot

16.11.2010 um 15:06 Uhr

danke, genau das war es § 54 II BetrvG !!!

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