nach § 47 Betrvg muss ein GBR gebildet werden, wenn 2 BRs vorliegen. Wie ist das bei einer Verschmelzung ?? Ist der Stichtag zur Gründung die Beurkung des Verschmelzungsvertrages § 2 UmwandG oder der (zufällige) Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister ??
Wäre wichtig wegen Teilnahme am KBR