Durch Verschmelzung zweier Unternehmen muss ein GBR gebildet werden, Verschmelzungsvertrag bereits notariell beurkundet. Kann (muss) jetzt der GBR gebildet werden oder muss man warten bis die Verschmelzung endlich ins Handelsregister eingetragen wurde, die Eintragung kann ja Monate dauern und wir sind doch durch die notrielle Urkunde geschützt. Wer weiss Bescheid ??