Folgende Situation,

Am Tag des Wahlauschreiben Januar 2010, 185 Feste/Befristete MA plus ca. 20 Leiharbeitnehmer.
Am Tag der Wahl April 2010, 203 Feste/Befristete MA plus ca. 25 Leiharbeitnehmer
Stand Heute November 2010 262 Feste/Befristete Ma plus ca. 30 Leiharbeitnehmer.

Mein Glaube ist, das wir gemäß § 13 BetrVG neu wählen müssen.
Verdi sagt : nein da nur ein Kriterium (mehr als 50 MA) erfüllt ist, aber nicht die 50%.
Es müssen doch nicht beide Kriterien erfüllt werden, oder bin ich nur schwer von Begriff?

Wenn dem so ist dann steinigt mich mit Gummibären.