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Neuwahlen Ja oder nein

K
kainil
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Situation,

Am Tag des Wahlauschreiben Januar 2010, 185 Feste/Befristete MA plus ca. 20 Leiharbeitnehmer. Am Tag der Wahl April 2010, 203 Feste/Befristete MA plus ca. 25 Leiharbeitnehmer Stand Heute November 2010 262 Feste/Befristete Ma plus ca. 30 Leiharbeitnehmer.

Mein Glaube ist, das wir gemäß § 13 BetrVG neu wählen müssen. Verdi sagt : nein da nur ein Kriterium (mehr als 50 MA) erfüllt ist, aber nicht die 50%. Es müssen doch nicht beide Kriterien erfüllt werden, oder bin ich nur schwer von Begriff?

Wenn dem so ist dann steinigt mich mit Gummibären.

1.30502

Community-Antworten (2)

D
DrHouse

15.11.2010 um 12:21 Uhr

kainil, es muss beides erfüllt sein, die Zahl der regelmäßig beschäftigten AN um die Hälfte, mindestens aber um 50 gestiegen oder gesunken ist. § 13(2) 1 BetrVG

Gruß DrHouse

P
Petrus

15.11.2010 um 12:22 Uhr

Mein Glaube ist, das wir gemäß § 13 BetrVG neu wählen müssen.

Glaube gehört in die Kirche.

Es müssen doch nicht beide Kriterien erfüllt werden, oder bin ich nur schwer von Begriff?

Laut Gesetzestext müssen vor allem erstmal die 50% erfüllt werden. Und dann kommt das Kriterium "mind. 50" noch obendrauf. Außerdem steht da: 24 Monate nach der Wahl - wenn ihr also im April 2012 mind. 278 MA habt...

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