Mehrarbeit erst ab 20 min
Unser AG hat unsere Abteilungsleiter angewiesen , geleistete Mehrarbeit erst ab täglich 20 freizugeben/ zu genehmigen. Alles war darunter geleistet wird, fällt automatisch weg. So kommen im Monat schnell auch mal 6 Stunden zusammen, die dann einfach nicht bezahlt werden. Es gibt einen BR und hierzu keine BV. Überstunden werden immer auch vorher vom BR genehmigt Nach Rücksprache mit dem AG ist dieser auch nicht bereit, hierzu eine BV zu erstellen. Kann er aufgrund seiner "Weisungsbefugnis" dies so anordnen?Müssen die Mitarbeiter auf die Überninuten verzichten?
Community-Antworten (15)
13.10.2021 um 19:45 Uhr
Selbstverständlich kann der AG grundsätzlich seine Führungskräfte anweisen, dass Mehrarbeit erst anzuweisen ist, wenn diese mindestens 20 Minuten beträgt.
Sofern es keine anderen Regelungen gibt, hat der AN auch kein "Recht" auf Mehrarbeit, Damit kann im Regelfall keine Situation entstehen von kürzer andauernder Mehrarbeit
13.10.2021 um 20:37 Uhr
Alles auf die Minute pünktlich liegen lassen mal sehen wie lange diese Anordnug besteht!
14.10.2021 um 10:47 Uhr
Woher kommt denn die Mehrarbeit. Wenn es feste Arbeitszeiten gibt - dann wie "moreno" schon schreibt - hört man pünktlich auf. Wenn es Gleitzeit gibt - hört man eben bei Erreichen des Tagessoll auf.
Und egal was der AG will - der BR kann eine BV dazu erzwingen, da das Thema der zwingenden MB nach § 87 unterliegt. Also auch mal den BR anspitzen.
14.10.2021 um 10:47 Uhr
Der Arbeitnehmer hat laut seinem Arbeitsvertrag eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen. In den Arbeitsverträgen ist geregelt was und auch wie lange. D.h. wenn ich 8 h nach Vertrag zu arbeiten habe, ist anschließend jede Minute Mehrarbeit. Also wie Moreno schon geschrieben hat, die Arbeit nach Ende der vertraglich festgelegten Arbeitszeit beenden.
14.10.2021 um 11:12 Uhr
Mehrarbeit muss doch vom Arbeitgeber angenommen werden, ergo leiste ich sie nur, wenn es eine Anweisung gibt.
Bei Gleitzeit achte ich halt drauf, in der Woche oder zumindest im Monat auf meinen Soll zu bleiben. Bei festen Arbeitszeiten, fällt der Hammer oder ich muss bei dringenden Sachen halt vorher mit dem Chef reden: "Chef, wenn du das heute noch brauchst, muss ich länger machen, ist das ok? Ansonsten bekommst du es morgen. Dann muss er die Zeit auch anrechnen.
Für den BR gilt: Verhandlungen aufnehmen.
14.10.2021 um 13:15 Uhr
"Selbstverständlich kann der AG grundsätzlich seine Führungskräfte anweisen, dass Mehrarbeit erst anzuweisen ist, wenn diese mindestens 20 Minuten beträgt."
"Mehrarbeit muss doch vom Arbeitgeber angenommen werden, ergo leiste ich sie nur, wenn es eine Anweisung gibt."
Mir scheint die Begrifflichkeit der Mehrarbeit bei den Antwortenden nicht so ganz klar zu sein
"Mehrarbeit Mehrarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Arbeitszeit, die über die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinausgeht und innerhalb von 24 Wochen ausgeglichen werden muss (siehe Tägliche Arbeitszeit). Mehrarbeit bezieht sich in diesem Fall immer auf das Arbeitszeitrecht und hat keinen Bezug zur Vergütung.
Überstunden Der Begriff „Überstunden“ beschreibt die Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte oder tarifrechtliche regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht und vom Vorgesetzten entweder angeordnet oder geduldet wird. Überstunden betreffen damit häufig tarifliche oder betriebliche Regelungen zur Vergütung von Arbeitszeit, die über die eigentlich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht.
wenn der AG (oder wer auch immer) eine Anweisung gibt, dann ist es keine Mehrarbeit. Also sollte man wirklich erst einmal klären, ob wir hier über Mehrarbeit oder Überstunden reden.
14.10.2021 um 22:03 Uhr
Sobald es die vertragliche Arbeitszeit verlässt, ob freiwillig oder angewiesen ist es definitiv Mehrarbeit. Egal ob 21 min oder 3 Stunden. Wenn der Meister oder der Chef selbst sagt das du länger machen musst ist das Mehrarbeit. Wie diese dann gut geschrieben wird ist dahingehend egal. Ob die aufs stundenkonto geht oder bezahlt wird. Bei uns zählt es momentan erst ab 30 Minuten, alles was darüber geht zählt dann aber jede Minute. Wir arbeiten grad noch an der BV dazu.
Fakt ist, sobald ein BR existiert muss er die Mehrarbeit freigeben. Auch die Freiwillige geleistete. Und wenn es zur Regel wird das man täglich oder mehrmals die Woche, 15 Minuten länger machen soll, dann rede mit dem BR. Und mach das was hier schon öfters erwähnt wurde, hör pünktlich auf. Das beinhaltet auch das auf und weg räumen von Werkzeug etc. Rechtzeitig weg zu räumen.
15.10.2021 um 07:45 Uhr
Alles was aber unterhalb der 20 Minuten liegt, weil man z.B. noch schnell den letzten Handgriff durchführen will, verfällt einfach. Auf Nachfrage des BR bei dem AG, hört dieser nur, dass hätte er vor einigen Jahren mal angewiesen das Mehrarbeit erst ab 20 anfallen und somit auch erst ab 20 min vergütet werden.
15.10.2021 um 09:59 Uhr
@ Celestro ja, du hast Recht. Da aber im Sprachgebrauch beides häufig vermengt wird, sehe es uns nach.
So wie ich den TE verstehe, geht es explizit um Überstunden. "Unser AG hat unsere Abteilungsleiter angewiesen , geleistete Mehrarbeit erst ab täglich 20 freizugeben/ zu genehmigen."
Ein Beispiel zum Verständnis für alle: Ich habe früher in Schichten gearbeitet. Überstundenzuschlag bekam ich für zusätzliche Schichten, wenn mein Stundenkonto im Plus war. Und zwar für jede Minute. Wenn ich mal länger gearbeitet hatte, musste ich einen Korrekturbeleg ausfüllen, den mein Chef gegengezeichnet hatte. Zuschlag gab es auch in diesem Falle. Und meinem Chef musste ich begründen, warum es länger gedauert hatte ansonsten hat er die Zeiten nicht genehmigt.
Jetzt habe ich Gleitzeit. Ich bewege mich in meinem Stundenrahmen nach eigenem Ermessen und bekomme keine Zuschläge für Überstunden. Meine Zeiten werden aber voll angerechnet.
15.10.2021 um 13:13 Uhr
"So wie ich den TE verstehe, geht es explizit um Überstunden."
Meiner Erachtens nach geht es gerade NICHT um Überstunden. Wie ich oben deutlich gemacht habe, sind Überstunden "vom Chef angewiesen". Der Chef kommt also vorher und sagt "morgen brauche ich Dich ne Stunde länger".
Wenn Du Deine Schicht hast und Du für etwas länger brauchst und es noch fertig machst, ist das eine Sache, die vorher niemand ahnen konnte und die vor allem nicht angeordnet wurden (also abgesehen von der generellen Anordnung, seine Arbeit erst fertig zu machen, bevor man nach Hause geht). Das sind also KEINE Überstunden ...
;-) ;-) ;-)
20.04.2022 um 20:22 Uhr
Natürlich meinte ich hier nicht die Mehrarbeit, sondern " Überstunden". Laut Arbeitsvertrag sind 40 Std die Woche zu leisten und wenn bei uns Überstunden angefragt und genehmigt werden, werden diese eben erst nach 20 min angerechnet und vergütet. Alles was unter diesen 20 min liegt, macht der AN Nase und hat diese Minuten quasi der Firma geschenkt. Das kann ja nicht sein oder?
21.04.2022 um 02:11 Uhr
Verstehe ich nicht ... wenn Überstunden angeordnet werden, dann hat man doch die Anweisung schwarz auf weiß. Woher soll dann ein "werden diese eben erst nach 20 min angerechnet und vergütet" kommen?
Wenn Du morgen ne Stunde länger bleiben sollst, wie kann es dann sein, dass Du nach 15 Minuten schon nach Hause gehst? Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn.
21.04.2022 um 10:44 Uhr
ich würde entweder pünklich gehen oder die geforderten min. 20 Min. voll machen und damit das System des AG nutzen ihm seinen selbstentworfenen Unsinn "vor Augen zu führen"
16.12.2022 um 15:49 Uhr
Kann der AG im Arbeitsvertag verlangen, daß 10% der normal Arbeitzeit, nicht vergütet werden
16.12.2022 um 16:33 Uhr
@ratzfatz
Schau mal hier:
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Ueberstunden-mit-Gehalt-abgegolten-%E2%80%93-zulaessig-~.html
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