Erstellt am 15.11.2010 um 08:34 Uhr von rkoch
> dürfen BR-Mitglieder einfach zu den MA gehen und sagen das die am Wochenende nicht
> arbeiten kommen sollen ohne irgendeinen beschluß vom BR.
Grundlegend falscher Weg!
Der Betriebsrat darf genau eines überhaupt nicht: In die Führung des Betriebes eingreifen.
§ 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit:
Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind unzulässig; Arbeitskämpfe tariffähiger Parteien werden hierdurch nicht berührt. Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden.
und §77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.
Wenn der Chef zu einem AN sagt: "Samstag kommts Du zum arbeiten" dann hat dieser grundsätzlich die Pflicht zu kommen (vorbehaltlich das sein Arbeitsvertrag diese Pflicht vorsieht). Der BR darf dem AN nicht Einreden gegen seine Pflicht zu verstoßen. Läßt sich der AN vom BR überreden begeht er ein Pflichtverletzung.
Hat der AG allerdings den BR nicht bei der Einführung der Samstagsarbeit beteiligt, dann hat der BR einen Unterlassungsanspruch. D.h. er kann erstmal dem AG sagen: "Du darfst nicht solange wir nicht zugestimmt haben". Und wenn das den AG nicht interessiert holt man sich vor Gericht eine einstweilige Verfügung die dem AG verbietet ohne Mitbestimmung des BR Samstagsarbeit anzuordnen und entgegenzunehmen, unter Androhung eines Ordungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
Das ist der einzig gangbare Weg.
> Den so wie es aussieht war das der fall und jetzt werden die paar leute die doch
> gekommen sind als Verräter beschimpft das kann es nicht sein was kann man
> dagegen tuen?
Erstmal hoffen das der AG nicht Abmahnungen bzw. Kündigungen wegen Arbeitsverweigerung gegen die AN ausspricht oder den BR wegen grober Verletzung seiner Pflichten auflösen bzw. die BRM die nachweislich dafür gesorgt haben das die AN nicht gekommen sind aus dem BR ausschließen läßt.
Zumindest die Abmahnungen / Kündigungen wären IMHO zwar haltlos, da die Anweisung der Samstagsarbeit rechtswidrig erfolgt ist, aber wenn die Sache erstmal im Raum steht ist Stress angesagt.
Ansonsten: Lasst Euch was einfallen wie ihr den Betriebsfrieden wieder herstellt!