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Vergabe von Posten in den Ausschüssen

S
sally
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben einen 11er BR, der sich aus verschiedenen Listen mit 7, 2, 1, 1 Plätzen zusammensetzt. Die ersten beiden Listen stehen sich sehr nahe und haben alle "Posten" (ca. 30) durch Mehrheitsbeschluß in diversen Ausschüssen alleine besetzt. Die letzten beiden Listen gingen völlig leer aus und haben i.d.R. auf die entsprechenden Beschlüsse und Protokolle keinen Zugriff. In den BR-Sitzungen wird nur äußerst kurz berichtet.

Können wir gegen diese Vorgehensweise etwas tun?

Gruß Sally

1.01403

Community-Antworten (3)

R
rkoch

12.11.2010 um 16:02 Uhr

Klar: Erstmal feststellen das die Besetzung der Ausschüsse unwirksam ist. Ausschüsse werden nicht durch Beschluß besetzt sondern durch geheime (Verhältnis-) Wahl ! (§27 (1) bzw. §28 (1) BetrVG)

Natürlich müssen die zwei BRM in den unterlegen Listen miteinander koalieren um bei derartigen Stimmverhältnissen bei der Wahl überhaupt eine Chance zu haben. Zweckmäßigerweise bilden sie bei der Wahl zu den Ausschüssen entsprechend eine gemeinsame Liste. Damit diese 2er Liste wenigstens eine Platz bekäme müssten mindestens 4 Ausschussmitglieder zu besetzen sein (d'Hond: 7/1, 7/2, 7/3, 2/1, 7/4). Das sollte aber i.d.R. machbar sein, außer die Ausschüsse sind absichtlich nur mit je 3 BRM besetzt. Beim BA sind Kraft Gesetz nur 3 Plätze zu besetzen, da geht wohl nichts.

In den BR-Sitzungen wird nur äußerst kurz berichtet.

Auch da geht was. Grundsätzlich müssen alle BRM den gleichen Kenntnisstand haben, soweit es für die zu beratenden Umstände erforderlich ist. Informationsrechte gegenüber dem AG hat nur der gesamte BR, nicht einzelne BRM. Insofern müssen derartige Informationen vollständig an alle BRM übermittelt werden. Unvollständige Information des BR gegenüber einzelnen Mitgliedern ist auch eine Behinderung der Betriebsratsarbeit, worauf einzelne BRM vor dem ArbG einen Beschluß gegen den BR erwirken können. Natürlich nur, wenn die anderen BRM sich weigern Euch zu informieren. Sprich: Fragen, Fragen, Fragen. Nur wenn die Fragen absichtlich nicht beantwortet werden liegt eine absichtliche Behinderung vor.

P
Petrus

12.11.2010 um 16:42 Uhr

@rkoch: das Problem ist wohl, dass Liste 1+2 "sich sehr nahe sind". Damit müssen auch bei Koalition der Listen 3+4 mindestens fünf Ausschussmitglieder gewählt werden, damit eineR der beiden BRM im Ausschuss landet.

@sally: Auf die Protokolle der Ausschusssitzungen habt ihr Zugriff: §34 (3) BetrVG.

R
rkoch

15.11.2010 um 10:20 Uhr

@ Petrus

Sorry, ich hatte ursprünglich überlesen das sich Listen 1 und 2 sehr nahe sind und deshalb 7 zu 4 gerechnet. Später hab ich das korrigiert aber vergessen die 7 auf 9 zu erhöhen. Ergo: Du hast natürlich recht....

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