Datenschutz, oder Interesse des AG ?
Hallo !
Nehmen wir einmal an, eine Firma verpflichtet ihre MA dazu, Dienstreisen über eine Reise-Agentur zu buchen. Ein MA schaut sich nun die AGB an und weigert sich darauf hin, seine persönlichen Daten dort zu hinterlegen (Name, Adresse, aber auch private Kreditkarte).
Eine Richtlinie über Dienstreisen gibt es zwar nicht, aber eine über Übernachtungen. Dort steht drin, daß der MA die Übernachtung buchen kann wo er mag, sofern ein bestimmter Betrag nicht überschritten wird.
Jemand mal zunächst irgendeine Idee, wie man das aufdröseln kann ?
Community-Antworten (3)
30.11.2015 um 19:50 Uhr
Mit dem Arbeitgeber reden.
Wenn der AG derjenige ist, der die Dienstreise zahlt, braucht doch der AN nicht mehr seine Kreditkarte angeben. Und welche Daten das Reisebüro sonst noch und wofür braucht, kann man auch hinterfragen. Der AG möge sich darum kümmern und Euch Auskunft geben.
Viele Ziele sind heutzutage aber auch nicht mehr anonym erreichbar.
01.12.2015 um 08:37 Uhr
@gironimo Bei meinen Dienstreisen muss ich auch meine Kreditkarte für die Minibar und die Getränke an der Bar vorlegen.
Wir haben dieses Jahr auch gewechselt und das neue Reisebüro hat auch die Daten alle wollt. Jetzt ist der Check-In im Hotel sehr schnell. Die Unterlagen für die Übernachtung sind ausgefüllt und müssen nur noch gecheckt werden. Das ist sehr angenehm. Die Punkte/Meilen usw. werden unseren Konten gutgeschrieben ohne dass wir etwas machen brauchen. Es ist für uns eine Erleichterung.
01.12.2015 um 10:41 Uhr
Ich zahle immer bar meine Nebenrechnungen und bei Dienstreisen, wo die Rechnung ohnehin an den AG geht, sage ich grundsätzlich, dass ich keine Krdeitkarte habe.
Und die Meilen bekommt der Arbeitgeber.
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