Hallo !

Nehmen wir einmal an, eine Firma verpflichtet ihre MA dazu, Dienstreisen über eine Reise-Agentur zu buchen. Ein MA schaut sich nun die AGB an und weigert sich darauf hin, seine persönlichen Daten dort zu hinterlegen (Name, Adresse, aber auch private Kreditkarte).

Eine Richtlinie über Dienstreisen gibt es zwar nicht, aber eine über Übernachtungen. Dort steht drin, daß der MA die Übernachtung buchen kann wo er mag, sofern ein bestimmter Betrag nicht überschritten wird.

Jemand mal zunächst irgendeine Idee, wie man das aufdröseln kann ?