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Zielvereinbarung Teamziel

R
RUNNERRALF
Okt 2021 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wir habe eine(von mehreren) Zielvereinbarung in unserem Betrieb bei dem in einem Team von 8 Mitarbeitern eine Stundenanzahl von 6000 Stunden auf ein halber Jahr erreicht werden muss. Der Zeitraum der ZV war 01.07.2010 bis 31.12.2010

Nachdem ich schon drei Mal den AG angemahnt habe er solle doch endlich mal einen Zwischenstand mitteilen macht er dies nun morgen am 12.11.2010.

Er teilt aber allen Beteiligten per Mail mit das er jedem Kollegen nur seinen Stand mitteilen will da dies persönlich ist.

Frage:

1.) Muss er nicht auch den gesamtstand jedem Kollegen mitteilen? 2.) Müssen die Kollegen nicht eine Möglichkeit haben jederzeit den Stand abzurufen? 3.) Wäre der Abschluss der ZV nicht Mitbestimmungspflichtig gewesen? §87

Der BR hat nichts davon erfahren

Ich danke euch für eure Unterstüzung.

Zusatz:

Oh Entschuldigung: Mit den 6000 Stunden sind keine normalen Arbeitsstunden gemeint sondern besondere Stunden die beim Kunden speziell abgerechnet werden können(Höherer Stundensatz)

2.) Es gibt keine BV dazu. Ist einfach ein Formular unterschrieben worden. Deshalb ja die Frage ob Mitbestimmungspflichtig.

1.02203

Community-Antworten (3)

D
DerAlteHeini

11.11.2010 um 19:51 Uhr

RUNNERRALF Mich würde hierzu eine ganz andere Frage interessieren, nämlich, ist so eine BV überhaupt rechtens.

W
wahlvst

11.11.2010 um 20:34 Uhr

RUNNERRALF

Es gibt AN die unterschreiben wohl einfach alles und es gibt BR die lesen zu wenig das BetrVG. Denn Fragen der betrieblichen Lohngestalltung sind eigentlich Fragen/ Themen/Zuständigkeiten der Tarifpartner -Tarifvorbehalt- oder wenn der nicht greift dann der MB. Dann sollte der BR im Rahmen der MB alles regeln auch das Thema welches Du hier ansprichst.

P
Pandabeer

11.11.2010 um 21:03 Uhr

Ist damit denn überhaupt eine Vergütung verbunden?

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