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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Monatsgespräch erzwingbar

B
brvertrieb
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum, gibt es die Möglichkeit das Monatsgespräch mit der GL zu erzwingen? Gesprächstermine sind kaum zu bekommen, werden dann kurzfristig verschoben und letztlich ohne Angabe von Gründen ganz abgesagt. Ein Ersatztermin ist für die GL nicht zu finden. Der nächste Termin ist in der nächsten Woche.

1.22201

Community-Antworten (1)

W
wahlvst

11.11.2010 um 11:55 Uhr

Hier hilft wie oft ein Blick ins gesetz/ Kommentar

DKK § 74 Rn4

Sowohl der BR als auch der AG sind gehalten, für die Durchführung der monatlichen Besprechungen Sorge zu tragen (Fitting, Rn. 4; GK-Kreutz, Rn. 11). Weigert sich eine der Betriebsparteien mehrfach ohne sachlichen Grund, an den Besprechungen teilzunehmen, kann darin eine grobe Pflichtverletzung i. S. d. § 23 Abs. 1 oder 3 gesehen werden. Sind dagegen BR und AG übereinstimmend der Meinung, dass die monatliche Besprechung nicht erforderlich ist, sind keine Sanktionen vorgesehen (ebenso im Ergebnis Fitting, a. a. O.; Richardi, Rn. 8). Gleiches gilt, wenn eine Zusammenkunft von keiner Seite verlangt wird (vgl. auch GK-Kreutz, a. a. O.).

Doch wen der AG dann entsendet ist seine Sache

Rn 5 Der AG kann sich ggf. durch eine kompetente Person vertreten lassen. Der BR braucht jedoch nur solche Personen als Vertreter des AG zu akzeptieren, die – fachlich kompetent (BAG 11. 12. 91, AiB 92, 534) – für die Betriebsleitung zu sprechen befugt und dazu auch aus eigener Kenntnis der betrieblichen Zusammenhänge in der Lage sind (GK-Kreutz, Rn. 15).

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