Erstellt am 21.08.2014 um 22:20 Uhr von AlterMann
tja, wenn es wirklich so dringend ist, dann könntet Ihr das Problem z.B. schriftlich beschreiben und (evtl. mit Frist) um Abhilfe bitten.
In dem Schreiben kann dann ja auch stehen, dass man sich ja lieber im Monatsgespräch auseinandergesetzt hätte. Aber da das nun nicht geht, habe der BR den folgenden Beschluss gefasst: "..." Und dieser Beschluss beinhaltet die Inanspruchnahme eines/einer Rechtanwaälts/-anwältin zur Beratung über das mögliche weitere Vorgehen, insbesondere der Klärung evtuell vorhandener Mitbestimmungsrechte und deren Durchsetzung.
Könnte sein, dass dann doch einer mit Euch spielen will, und wenn nicht, habt Ihr die hand an der richtigen Türklinke.
Erstellt am 23.08.2014 um 08:20 Uhr von gironimo
Ihr habt das Eure getan, um auf den Bedarf hinzuweisen. Wenn der AG keinen Vertreter nennt, der während seines Urlaubs Euer Ansprechpartner sein kann, muss er ggf. auch damit rechnen, dass Ihr - auch ohne eines Versuchs der vorherigen Verständigung - Eure Rechte auf dem Rechtsweg klärt.
Einen Vertreter muss es immer geben.
Außerdem: Das Monatsgespräch ist eine "sollen" Vorschrift. Und das heißt, wenn es triftige Gründe gibt (hier AG nicht anwesend), kann ein derartiges Gespräch auch mal ausfallen.
Erstellt am 23.08.2014 um 08:40 Uhr von Hoppel
@ BRganzneu
Worum geht es überhaupt? Vielleicht ist das Monatsgespräch überhaupt nicht der richtige Rahmen ...
Erstellt am 23.08.2014 um 16:19 Uhr von Pickel
Entscheidend wird hier die Wichtigkeit und Dringlichkeit sein. Wenn es um die Existenz eines Kollegens geht, darf nicht bis nach dem Urlaub gewartet werden. Wenn die Sozialräume einen neuen Anstrich brauchen, solltet und habt ihr bis nach der Urlaubszeit zu warten.