Monatsgespräch bei Geschäftsleitung im Urlaub
Liebe Betriebsräte, Forenbesucher, Interessierte,....
Angenommen, der Betriebsrat (eines Tendenzbetriebes) hat um ein baldiges Monatsgespräch gebeten, da es dringenden Handlungsbedarf gibt (mehrfache Verletzungen des BetrVG), dabei wurden mehrere Terminvorschläge gemacht (derzeit Haupturlaubszeit).
Die Geschäftsführung (2 Geschäftsführer und 1 Prokurist) hat geantwortet, sie sei noch 5 Wochen im Urlaub und für den Betriebsrat nicht zu sprechen.
Wir haben dann also 9 Wochen kein Monatsgespräch gehabt. Wie kommen wir an ein Monatsgespräch, und mit wem? (Prokurist ist in 10 Tagen wieder da?)
Community-Antworten (4)
22.08.2014 um 00:20 Uhr
tja, wenn es wirklich so dringend ist, dann könntet Ihr das Problem z.B. schriftlich beschreiben und (evtl. mit Frist) um Abhilfe bitten. In dem Schreiben kann dann ja auch stehen, dass man sich ja lieber im Monatsgespräch auseinandergesetzt hätte. Aber da das nun nicht geht, habe der BR den folgenden Beschluss gefasst: "..." Und dieser Beschluss beinhaltet die Inanspruchnahme eines/einer Rechtanwaälts/-anwältin zur Beratung über das mögliche weitere Vorgehen, insbesondere der Klärung evtuell vorhandener Mitbestimmungsrechte und deren Durchsetzung.
Könnte sein, dass dann doch einer mit Euch spielen will, und wenn nicht, habt Ihr die hand an der richtigen Türklinke.
23.08.2014 um 10:20 Uhr
Ihr habt das Eure getan, um auf den Bedarf hinzuweisen. Wenn der AG keinen Vertreter nennt, der während seines Urlaubs Euer Ansprechpartner sein kann, muss er ggf. auch damit rechnen, dass Ihr - auch ohne eines Versuchs der vorherigen Verständigung - Eure Rechte auf dem Rechtsweg klärt.
Einen Vertreter muss es immer geben.
Außerdem: Das Monatsgespräch ist eine "sollen" Vorschrift. Und das heißt, wenn es triftige Gründe gibt (hier AG nicht anwesend), kann ein derartiges Gespräch auch mal ausfallen.
23.08.2014 um 10:40 Uhr
@ BRganzneu
Worum geht es überhaupt? Vielleicht ist das Monatsgespräch überhaupt nicht der richtige Rahmen ...
23.08.2014 um 18:19 Uhr
Entscheidend wird hier die Wichtigkeit und Dringlichkeit sein. Wenn es um die Existenz eines Kollegens geht, darf nicht bis nach dem Urlaub gewartet werden. Wenn die Sozialräume einen neuen Anstrich brauchen, solltet und habt ihr bis nach der Urlaubszeit zu warten.
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