Hallo, Ihr zusammen,
wir haben folgendes Problem:
Wir sind drei Betriebsratsmitglieder. Ein Ersatzmitglied gibt es nicht. Bisher hatten wir deswegen noch keine Probleme bei der Beschlussfassung.
Jedoch will nun unser Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied verhaltensbedingt abmahnen.
Nun die Fragen:
1. Ist der Betriebsrat auch bei Abmahnungen zustimmungspflichtig?
2. Wenn ja, sind wir als Betriebsrat dann nur noch mit zwei Stimmen (betroffenes BR-Mitglied darf ja nicht mitstimmen) immer noch beschlussfähig?
3. Wenn nein, was wäre dann mit der Beschlußfähigkeit, wenn der AG das betreffende BR-Mitglied nach der Abmahnung kündigen will?
Für Eure Antworten wären wir Euch dankbar.