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Abmahnung eines BR-Mitgliedes - Beschlussfähigkeit?

K
Kunz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Ihr zusammen, wir haben folgendes Problem: Wir sind drei Betriebsratsmitglieder. Ein Ersatzmitglied gibt es nicht. Bisher hatten wir deswegen noch keine Probleme bei der Beschlussfassung. Jedoch will nun unser Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied verhaltensbedingt abmahnen. Nun die Fragen:

  1. Ist der Betriebsrat auch bei Abmahnungen zustimmungspflichtig?
  2. Wenn ja, sind wir als Betriebsrat dann nur noch mit zwei Stimmen (betroffenes BR-Mitglied darf ja nicht mitstimmen) immer noch beschlussfähig?
  3. Wenn nein, was wäre dann mit der Beschlußfähigkeit, wenn der AG das betreffende BR-Mitglied nach der Abmahnung kündigen will? Für Eure Antworten wären wir Euch dankbar.
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Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

28.06.2007 um 14:08 Uhr

@Kunz, dein Problem ist gar keins...... Abmahnungen haben mit dem Betriebsrat nicht's zu tun. Demzufolge wird euch keine Abmahnung "vorgelegt", geschweige denn "zustimmungspflichtig". Deine weiteren Fragen lösen sich hiermit in Luft auf! :-))

Aber abmahnen kann der AG jeden, auch Betriebsratsmitglieder! Und sollte der BR-Kollege wirklich abgemahnt werden, würde ich mich an seiner Stelle ganz entspannt zurücklehnen......

S
Seemann

28.06.2007 um 14:55 Uhr

@Kunz

§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats BetrVG

bei 3 Betriebsräten müssen es 2 BRM sein!

K
kmovie

29.06.2007 um 17:22 Uhr

Also bei einer verhaltenbedingten Abmahnung würd ich mich nicht so entspannt zurück lehnen. Da kann der Kündigungsschutz u. U. auch nichts nutzen.

Der BR hat kein Mitbestimmungsrecht bei Abmahnungen.

Bei Abmahnungen von BR-Mitgliedern muss man aber genau schauen, ob die Abmahnung nichts mit der BR-Tätigkeit zu tun hat. Das BRM darf nur in sienem Status als Arbeitnehmer, nicht als BRM abgemahnt werden.

Das sollte das BRM aber auf jeden Fall mit einem RA oder der Gewerkschaft klären, bzw. gegen die Abmahnung klagen.

W
Waschbär

30.06.2007 um 11:42 Uhr

Lotte,

da hast du bedauerlicher weise recht ....

Mona-Lisa, leider auch. auch BRM´s konnen,sogar wegen iher BR Tätigkeit abgemahnt werden....

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