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Betriebsteilschließung als Betriebsrat betroffen, was jetzt?

L
Levi1985
Nov 2024 bearbeitet

Ein Teil der Firma bei der ich angestellt bin wird geschlossen (Ein Bereich), ein anderer Teil der Firma der nicht direkt vergleichbar ist bleibt erhalten. Kann ich als betroffenes ordentliches Betriebsratsmitglied vom Arbeitgeber eine alternative Anstellung im Bereich der weiterhin besteht verlangen?

Vielen Dank für euren Input!

Gruß

Levi1985

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Community-Antworten (6)

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Moreno

27.11.2024 um 12:16 Uhr

Na verlangen kannst Du viel :-) Es wird die Frage sein ob es dem AG zumutbar wäre Dich in einem anderen Bereich einzusetzen. Ich an deiner Stelle würde mir einen Anwalt nehmen!

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Levi1985

27.11.2024 um 12:20 Uhr

Gilt deine Aussage auch Konzernweit oder nur innerhalb des Betriebs bei dem ich angestellt bin der Teil eines größeren Konzerns ist?

OH
Olav HB

27.11.2024 um 12:21 Uhr

Bei der Schließung eines Betriebsteils ist der BR von Anfang an bei der Umsetzung in der Mitbestimmung. Zu den Fragen die geklärt werden müssen gehört u.a. was mit den dort Beschäftigten passiert. Grundsätzlich sollen Versetzungen Kündigungen vorgezogen werden. Da Du als BRM besonderen Kündigungsschutz hast, muss der AG tatsächlich schauen ob es im Unternehmen ein anderen, zumutbaren, Arbeitsplatz gibt. Nur wenn dies nicht der Fall ist, kann der AG kündigen. Bei einer Kündigungsschutzklage muss der dann tatsächlich nachweisen, dass es absolut kein anderen zumutbaren Arbeitsplatz gegeben hat, was bei viele größere Unternehmen oft schwieriger ist, las manch AG denkt.

M
Moreno

27.11.2024 um 12:25 Uhr

Das gilt nur für den Betrieb nicht für den Konzern!

Wird nicht der gesamte Betrieb, sondern nur ein Betriebsteil stillgelegt, muss der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied möglichst in einer anderen Abteilung weiter beschäftigen. Unter Umständen muss der Arbeitgeber eine passende Stelle sogar „freikündigen“. Er hat also anderen Arbeitnehmern zu kündigen, damit das Betriebsratsmitglied weiterbeschäftigt werden kann. Nur wenn eine Weiterbeschäftigung unmöglich ist, kommt die Kündigung in Frage. Quelle RA Fink und Partner

I
Iawtpl

27.11.2024 um 12:57 Uhr

Kommt sicher eine gute Stimmung im Betrieb auf, wenn Mitarbeiter "Hans" gekündigt wird, um ein BR Mitarbeiter weiter zu beschäftigen.

M
Moreno

27.11.2024 um 13:00 Uhr

Kommt sicher eine gute Stimmung im Betrieb auf, wenn Mitarbeiter "Hans" gekündigt wird, um ein BR Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Spielt aber keine Rolle....auch Hans hätte sich zu BR Wahl aufstellen lassen können! lawtpl rate mal warum der Gesetzgeber solche Gesetze erlassen hat!

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