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Veranstaltung des Hauptsitz-BR in Betrieben ohne BR?

V
Veranstalter
Nov 2016 bearbeitet

Kann der Betriebsrat eines Betriebes Informationsveranstaltungen in anderen Betrieben des Unternehmens (ohne Betriebsrat) veranstalten? Wodurch wäre das ggf. gesetzlich begründet?

1.03305

Community-Antworten (5)

R
rkoch

10.11.2010 um 14:46 Uhr

Kann der Betriebsrat eines Betriebes Informationsveranstaltungen in anderen Betrieben des Unternehmens (ohne Betriebsrat) veranstalten?

Nein. Der Wirkungsbereich eines BR erstreckt sich ausschließlich auf den eigenen Betrieb. Ausnahme: Außerhalb der Arbeitszeit können AN tun und lassen was sie wollen. Die BR können also gerne die AN der anderen Betriebe nach Feierabend zu einem Bierchen einladen.

H
hennessy

10.11.2010 um 16:59 Uhr

gibt es vielleicht die Möglichkeit, im Unternehmen einen GBR zu Gründen? (mind. 2 BR im Unternehmen).

Dieser wäre auch für betriebsratslose Betriebe zuständig.

V
Veranstalter

10.11.2010 um 19:46 Uhr

Danke für die Antwort(en). Apropos - es gibt keinen 2. BR - alo kein GBR.

W
wahlvst

10.11.2010 um 21:00 Uhr

hennessy

Dieser wäre auch für betriebsratslose Betriebe zuständig. Aus welchen BetrVG hast Du dennn dieses?

§ 50 Zuständigkeit (1) Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat. Er ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet.

insoweit = für die Angelegenheiten die unter den 1 teilsatz fallen. Aber nicht z.B. für belange wie § 99 oder 87 Er ist nicht der ÖBR der Betriebe ohne BR

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