Erstellt am 10.11.2010 um 13:46 Uhr von rkoch
> Kann der Betriebsrat eines Betriebes Informationsveranstaltungen in anderen
> Betrieben des Unternehmens (ohne Betriebsrat) veranstalten?
Nein. Der Wirkungsbereich eines BR erstreckt sich ausschließlich auf den eigenen Betrieb. Ausnahme: Außerhalb der Arbeitszeit können AN tun und lassen was sie wollen. Die BR können also gerne die AN der anderen Betriebe nach Feierabend zu einem Bierchen einladen.
Erstellt am 10.11.2010 um 15:59 Uhr von hennessy
gibt es vielleicht die Möglichkeit, im Unternehmen einen GBR zu Gründen? (mind. 2 BR im Unternehmen).
Dieser wäre auch für betriebsratslose Betriebe zuständig.
Erstellt am 10.11.2010 um 18:46 Uhr von Veranstalter
Danke für die Antwort(en).
Apropos - es gibt keinen 2. BR - alo kein GBR.
Erstellt am 10.11.2010 um 20:00 Uhr von wahlvst
hennessy
>> Dieser wäre auch für betriebsratslose Betriebe zuständig.
Aus welchen BetrVG hast Du dennn dieses?
§ 50 Zuständigkeit
(1) Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können; seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat. Er ist den einzelnen Betriebsräten nicht übergeordnet.
insoweit = für die Angelegenheiten die unter den 1 teilsatz fallen. Aber nicht z.B. für belange wie § 99 oder 87 Er ist nicht der ÖBR der Betriebe ohne BR
Erstellt am 11.11.2010 um 13:46 Uhr von BRVLH
diese Seite dürfte doch interessant sein.
http://blog.juracity.de/2007-04-27/gesamtbetriebsrat-gbr-hat-auskunftsanspruch-hinsichtlich-betriebsratsloser-betriebe.html