Erstellt am 12.06.2022 um 17:44 Uhr von Catweazle
Der Anspruch ist derselbe wie der anderen Arbeitnehmer.
Erstellt am 12.06.2022 um 17:50 Uhr von Dummerhund
https://www.aas-seminare.de/betrvg-kommentar/kommentarseiten/paragraph-40/kosten-und-sachaufwand-des-betriebsrats.html
Wenn ich das richtig verstehe bist du zwar laut Arbeitsvertrag beim Hauptsitz angestellt, arbeitest dort aber nicht. Oder fährst du auch zu deinem Arbeitsplatz 360 km.
Bitte mal die Situation genauer dar legen. Auch warum jetzt 360 km zur Betriebsratssitzung. Oftmals liegt der Teufel im Detail.
Erstellt am 12.06.2022 um 19:20 Uhr von ganther
der AG beruft sich hier offensichtlich auf Urteile des BAG die schon etwas älter sind. Kenne aber nichts gegenteiliges
BAG, Beschluss vom 13.06.2007, Aktenzeichen 7 ABR 62/06
BAG, Beschluss vom 28.08.1991, Aktenzeichen: 7 ABR 46/90
Erstellt am 12.06.2022 um 19:36 Uhr von Dummerhund
@ganther
Deshalb habe ich auch um genauere Beschreibung gebeten. Angaben hier sind zu allegemein. verfasst.
Erstellt am 13.06.2022 um 07:38 Uhr von Relfe
Hotelkosten wegen 40km mehr? scheint mir ein wenig übertrieben zu sein.
Wie hast Du das denn bisher gemacht, da waren es dann ja 320 km?
Und was bekommen die anderen MA erstattet? die Kosten für die Fahrt von zu HAuse zum Arebitsplatz oder die Kosten vom Arbeitsplatz zum Hauptsitz?
Erstellt am 13.06.2022 um 08:33 Uhr von wdliss
https://verdi-bub.de/wissen/urteile/erhoehte-fahrtkosten-eines-freigestellten-betriebsratsmitglieds-zwischen-wohnsitz-und-sitz-des-betriebsrats
Ich fürchte du musst die Kosten selber tragen.
Erstellt am 13.06.2022 um 10:09 Uhr von celestro
"Hotelkosten wegen 40km mehr? scheint mir ein wenig übertrieben zu sein.
Wie hast Du das denn bisher gemacht, da waren es dann ja 320 km?"
Wie bitte? Er hat früher 40 km von zu Hause aus gearbeitet (in einer der Filialen), jetzt sind es 360 km bis zur Zentrale.