Erstellt am 10.11.2010 um 05:52 Uhr von mainpower
Hallo,
bei uns gibt es dieBV in doppelter Ausfertigung. Einmal für den BR und einmal fur das Personalbüro. Ihr müsst die Betriebsvereinbarungen doch haben, wie wollt Ihr sonst überwachen ob sie auch eingehalten werden.
Erstellt am 10.11.2010 um 05:57 Uhr von GilliPoint
Das ist ja das problem,wir wollen es ja überwachen und sind zum Personalachef gegangen um es zu bekommen der blockte gleich ab und fragte wo steht das, das wir es auch haben müssen.
Steht es irgendwo damit ich es ihm zeigen kann.
Erstellt am 10.11.2010 um 06:11 Uhr von meike
Der Arbeitgeber muss die Betriebsvereinbarung doch veröffentlichen
"Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen"
Also sucht euch doch die geeignete Stelle und kopiert sie euch.
Bei uns haben AG und BR jeweils ein im Original unterschriebens Exemplar und eine Kopie hängt für alle sichtbar am schwarzen Brett.
Abgesehen davon muss der alte BR doch Unterlagen gehabt haben, die dem neuen BR zu übergeben sind. Vieleicht nochmal bei den alten BR-Mitgliedern nachhaken.
Erstellt am 10.11.2010 um 06:39 Uhr von Herby
Hallo,
ich kann Mainpower nur zustimmen, dass die BV beim BR und der Personalabteilung zu liegen haben. Es muss sicher gestellt werden, dass jede/r Mitarbeiter/in stets Einblick nehmen kann.
Denn die Betriebsvereinbarung ist betriebliches Gesetz wonach sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu richten haben.
Erstellt am 10.11.2010 um 07:57 Uhr von neskia
"....und fragte wo steht das, das wir es auch haben müssen."
Antwort: Im Betriebsverfassungsgesetz: §77 Absatz 2 BetrVG:
"...Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen."
In dem Zusammenhang könnt ihr der §80 Absatz 2 anmerken:
"...Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen...."
Unterlässt der Arbeitgeber den Aushang/übergabe der Betriebsvereinbarungen kommt ihr über §23 Absatz 3 BetrVG weiter:
"Der Betriebsrat .... können bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Gesetz beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben,....... eine Handlung vorzunehmen...."
Eure schriftliche Aufforderung zur Übergabe unter Nennung der §§77 und 80 mit Hinweis auf §23 (3) wendet ihr euch dann direkt an den Arbeitgeber.
Wie denkt sich der PL wie die MA ohne Kenntnis der Betriebsvereinbarungen diese einhalten können?
Erstellt am 10.11.2010 um 08:05 Uhr von Niemand
Erst einmal: lasst euch alle schulen.
denn nur wer seine Rechte kennt kann diese auch durchsetzen.
Wenn euer Arbeitgeber euch weiter den Zugriff auf die BVén verwehrt beauftragt eine Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit Beratung und Wahrnehmung eurer Rechte. Der Rechtsanwalt sagt euch in einem Vorgespräch wie der Beschluss hierzu aussehen muss. Einen guten Rechtsanwalt kann euch eure Gewerkschaft nennen.
Wenn der AG sieht, daß sein Verhalten teuer wird wird er ganz schnell einlenken.
Erstellt am 10.11.2010 um 08:33 Uhr von wahlvst
Die Unterlagen des BR gehören NICHT den Mitgliedern des BR sondern dem Gremium. Damit gehören sie auch nicht den Mitgliedern eines abgewählten BR sondern em Gremium, nun also dem neu gewählten. Sollten die alten BRM/BRV die gesamten Unterlagen des BR nicht übergeben, geht der Weg des neu gewählten BR zum Anwalt und zum Gericht. Dann bekommen die alten BRM und der alte BRV einmal den § 78 Satz 1 und § 119 Abs. 1 Satz 2 BetrVG erläutert. Auch was es bedeuten kann, bis zu 1 Jahr Haft.
Erstellt am 10.11.2010 um 09:20 Uhr von DerAlteHeini
GilliPoint
Rückt der AG die Betriebsvereinbarungen nicht raus, behauptet der neue BR einfach es gibt keine BV und fordert den AG schriftlich auf entsprechende Verhandlungen für eine neue BV zu dem Thema aufzunehmen. Mit der Aufforderung wird dem Arbeitgeber gleichzeitig ein Vorschlag einer von dem BR ausgearbeitete BV übergeben. Dieser Entwurf ist natürlich top ausgearbeitet im Sinne der Arbeitnehmer des Betriebes. Macht der Arbeitgeber zicken, erklärt der BR die Verhandlungen als gescheitert und beruft die Einigungsstelle ein.
Mit solch ein Vorgehen hat der AG sicherlich nicht gerechnet und wird spätestens wenn ihm die Kosten einer Einigungsstelle bewusst wird, mit der "alten" BV raus rücken. Wenn nicht, dann zieht die Einigungsstelle durch und ihr habt eine neue BV.