Rücknahme des Widerrufs zu einer Kündigung
Hallo!
Nach einer Anhörung unseres Arbeitgebers zu einer betriebsbedingten Kündigung haben wir dieser widersprochen, da es eine Betriebsvereinbarung gibt, in der bis zu einem bestimmten Zeitraum keine betr. Kündigungen ohne Zustimmung des BR ausgesprochen werden können.
Auf Grund neuer Erkenntnisse und veränderter Sachlage soll dieser Widerruf aber Rückgäng gemacht werden, sprich der BR möchte der betr. Kündigung zustimmen. Ist dies überhaupt möglich, also einen Widerspruch zurück zu nehmen? Welche Möglichkeiten gibt es sonst? Eine erneute Anhörung zum selben Thema?
Vielen Dank vorab für eure Antworten!
Community-Antworten (6)
09.11.2010 um 22:49 Uhr
. . . da denke ich, hat der BR einen "Schnellschuss" abgegeben, oder? Man sollte vor der Entscheidungsfindung und dem Beschluss alle Sachargumente prüfen. Ein BR, der von sich aus seine eigenen Beschlüsse wieder umwirft, macht sich unglaubwürdig. Im Übrigen kann der Arbeitgeber auch ohne fehlende Zustimmung kündigen - er muss dann nur im Falle einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht beweisen, dass seine Argumente treffend sind und der BR kann sich darauf zurückziehen, dass ihm diese Sachlage zur Zeit der Beschlussfassung nicht bekannt war . . .
09.11.2010 um 23:01 Uhr
Lieber Wolf findest du deine Aussage in Hinblick auf die BV nicht sehr gewagt?
09.11.2010 um 23:12 Uhr
. . . in der BV steht lediglich, dass keine betriebsbedingten Kündigungen "ohne Zustimmung des BR" ausgesprochen werden können. Und? Der AG kann - BV hin, BV her, die fehlende Zustimmung des BR jederzeit durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen (sonst wäre er ja der Willkür des BR ausgeliefert). Aber ich meine nicht, die Weisheit mit dem großen Löffel geschluckt zu haben und lasse mich gern eines anderen belehren. Jedenfalls habe ich im BetrVG hoch und runter keinen Passus über die Aufhebung von Beschlüssen gefunden . . .
09.11.2010 um 23:30 Uhr
Lieber Wolf
Gut möglich dass du heftig daneben liegst. Es gibt im Rahmen von Betriebsänderungen oft BVs nach denen solche Kündigungen nur mit Zustimmung desBR gehen und wenn der nicht will dann geht da gar nichts. Keine Ersetzung der Zustimmung oder so. Das muss man in einer solchen BV extra regeln. Es gibt nach dem BetrVG sonst keine Möglichkeit für den AG. das Gesetz kennt keine Eskalation in solchen Fällen.
Lieber wahlvst
Der Hinweis auf den 23 ist aber völliger Quatsch. Wenn der AG hier gegen die BV verstösst ist das im Individualrecht von Bedeutung aber der BR hat keinen Fehler gemacht sondern der AG. aber mit dem Paragraphen werfen manche hier um sich als ob es Geld dafür gäbe
10.11.2010 um 08:54 Uhr
Um Gottes Willen, mich graust vor solchen Betriebsräten. Da will ein BR doch allen Ernstes einer betriebsbedingten Kündigung zustimmen obwohl er diese verhindern kann. Der Arbeitnehmer hat sich nichts zu Schulden kommen lassen und der BR will einer Kündigung zu stimmen obwohl vereinbart ist daß die GL das ohne ihn nicht darf. Da wäre es ja besser der Arbeitnehmer hätte keinen BR als solch einen BR. Denn wenn der Arbeitnehmer etwas falsch gemacht hätte würden wir hier über eine personenbezogene Kündigung reden.
Solche Betriebsräte sind ja wohl das hinterletzte.
10.11.2010 um 22:08 Uhr
Immer diese Leute mit altem Klassenkampfdenke
Der BR wird sich schon was dabei denken. Wie kann sich niemand anmaßen hier zu richten? Echt zum kotzen so was
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